Grundsteuer berechnen in Brandenburg
Inhaltsverzeichnis:
- So funktioniert das Bundesmodell
- Formel zur Berechnung der Grundsteuer in Brandenburg
- Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus in Potsdam
So funktioniert das Bundesmodell
Brandenburg hat sich für das Bundesmodell bei der Grundsteuer entschieden. Dieses Modell sieht die Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden anhand ihres Werts vor. Dabei spielen sowohl der Bodenrichtwert als auch der Gebäudewert eine zentrale Rolle. Grund
Wie wird die Grundsteuer in Brandenburg berechnet?
Die Berechnung der Grundsteuer in Brandenburg erfolgt nach folgender Formel:
Grundsteuer = Grundstückswert × Steuermesszahl × Hebesatz
1. Grundstückswert
Der Grundstückswert wird aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert berechnet. Der Bodenrichtwert gibt den Wert pro Quadratmeter in einer bestimmten Lage an und wird von den Gutachterausschüssen festgelegt.
Berechnung: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert = Grundstückswert
2. Gebäudewert
Der Gebäudewert richtet sich nach Alter, Zustand und Nutzung des Gebäude. Dieser Wert wird als Minderwert-Aufschlag auf den Grundstückswert gerechnet, um den Gesamtwert zu ermitteln.
3. Steuermesszahl
Für Wohn- und Geschäftsgrundstücke gilt im Bundesmodell eine Steuermesszahl von 1,1 Promille. Erbbaugrundstücke haben eine reduzierte Steuermesszahl von 0,35 Promille.
4. Hebesatz
Der Hebesatz wird von jeder Kommune individuell festgelegt. Beispiel: In Potsdam liegt der Hebesatz bei 350 %, während er in ländlicheren Regionen oft niedriger ausfällt.
Beispielrechnung: Einfamilienhaus in Potsdam
Eckdaten:
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Grundstücksgröße: 600 m²
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Bodenrichtwert: 700 €/m²
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Gebäudewert: 180.000 €
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Hebesatz: 350 %
Berechnung:
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Grundstückswert = 600 m² × 700 €/m² = 420.000 €
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Gesamtwert (inkl. Gebäude) = 420.000 € + 180.000 € = 600.000 €
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Grundsteuer = 600.000 € × 1,1 Promille × 350 % = 600.000 € × 0,0011 × 3,5 = 2.310 € pro Jahr
Diese Beispielrechnung zeigt, dass Grundstücke mit höherem Bodenrichtwert und neuwertiger Bebauung in Brandenburg stärker besteuert werden.
Vor- und Nachteile des Bundesmodells in Brandenburg
Vorteile:
- Transparente Besteuerung– Die Steuerlast richtet sich nach der Lage des Grundstücks, da der Bodenrichtwert einfließt.
- Faire Berücksichtigung von Neubauten– Neubauten mit höherem Wert zahlen mehr Grundsteuer als ältere Gebäude.
- Wachstum der Städte – Städte wie Potsdam oder Cottbus profitieren von den steigenden Steuereinnahmen.
Nachteile:
- Starke Unterschiede zwischen Stadt und Land – Ländliche Grundstücke zahlen deutlich weniger als Immobilien in Städten.
- Ähnliche Besteuerung von Alt- und Neubauten – Neubauten können trotz ihres höheren Marktwerts ähnlich wie ältere Gebäude besteuert werden.
- Hohe Steuerbelastung in beliebten Regionen – In gefragten Städten wie Potsdam oder Cottbus können die Steuerkosten für Eigentümer erheblich steigen.
In Brandenburg erfolgt die Einreichung der Grundsteuererklärung ausschließlich in elektronischer Form beim Finanzamt. In besonderen Ausnahmefällen kann jedoch auf Antrag eine Einreichung in Papierform gestattet werden. Ein solcher Antrag kann beispielsweise gestellt werden, wenn der Steuerpflichtige nicht über die erforderliche technische Ausstattung (einen PC mit Internetanschluss) verfügt. Die entsprechenden Formulare stehen entweder als PDF-Dateien auf der Website der brandenburgischen Finanzverwaltung zur Verfügung oder sind als Papiervordrucke bei den örtlichen Finanzämtern erhältlich.
Fazit: Was bedeutet das Bundesmodell für die Grundsteuer in Brandenburg?
Das Bundesmodell sorgt in Brandenburg für eine lageabhängige Besteuerung von Immobilien. Wer in einer teuren Stadtlage wie Potsdam wohnt, muss mit einer höheren Steuerlast rechnen als in ländlichen Gebieten. Die Berechnung der Grundsteuer in Brandenburg erfolgt anhand transparenter Kriterien wie Bodenrichtwert, Gebäudewert und Hebesatz. Besonders für Investoren und Eigentümer lohnt es sich, die Steuerbelastung frühzeitig zu kalkulieren.
Für detaillierte Informationen und individuelle Berechnungen empfiehlt sich ein Blick auf die offizielle Seite der Brandenburger Steuerverwaltung.
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