Grundsteuer berechnen in Bayern
Inhaltsverzeichnis:
- So funktioniert das Flächenmodell in Bayern
- Formel zur Berechnung der Grundsteuer in Bayern
- Abgabefrist für die Grundsteuererklärung in Bayern
- Aktenzeichen: Entnehmen Sie das Aktenzeichen dem Informationsschreiben oder wenden Sie sich an das zuständige Grundbuch- oder Katasteramt.
- Grundbuchangaben: Hierzu zählen Grundbuchblattnummer, die Gemarkung, Flurstücke und die Grundstücksgröße. Kontaktieren Sie hierzu das zuständige Grundbuchamt, die Kontaktdaten finden Sie oft auf der Website Ihrer örtlichen Behörden.
- Angaben zur Art des Grundstücks: Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück oder um eine Eigentumswohnung?
- Wohn- und Nutzfläche: Zur Wohnfläche gehören Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Badezimmer und andere Räume, die primär dem Wohnen dienen. Die Nutzfläche hingegen umfasst alle Räume und Bereiche einer Immobilie, die nicht der Wohnnutzung dienen. Dazu gehören Keller, Dachböden, Flure, Treppenhäuser, Abstellräume und eventuell auch Garagen oder Technikräume.
- Grundstücksfläche
- Gebäudefläche
- Immobiliennutzung
- Bebauung eines brachliegenden Grundstücks, das zuvor unbebaut war.
- Anbau an ein bereits existierendes Gebäude.
- Ausbau des Kellers oder Dachgeschosses.
- Teilung des Grundstücks.
- Änderung der Grundstücksnutzung, beispielsweise von land- und forstwirtschaftlicher Nutzung zu anderer Nutzung.
- Änderung der Gebäudenutzung, wie die Umwandlung von gewerblichen Räumen in Wohnraum.
- Konvertierung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen.
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So funktioniert das Flächen-Faktor-Verfahren
In Bayern gilt das sogenannte Flächenmodell als Methode zur Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten. Dieses Verfahren hat direkten Einfluss auf Grundsteuererklärung in Bayern und spielt daher eine entscheidende Rolle für Immobilieneigentümer.
Das dreistufige Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer wird auch in Bayern angewandt, obwohl das Bundesland ein eigenes Landesmodell hat. Besonders deutliche Abweichungen gegenüber dem Bundesmodell ergeben sich in Bezug auf die Ermittlung des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer B, die sowohl bebaute als auch unbebaute Grundstücke betrifft (Stufe 1). Darüber hinaus gelten abweichende Steuermesszahlen (Stufe 2).
Zwischen April und Juni 2022 wurden in Bayern die Grundstückseigentümer von den Finanzbehörden kontaktiert und erhielten ein Informationsdokument namens "Datenstammblatt". Dieses Dokument enthält wichtige geobasierte Informationen, darunter Angaben zur Fläche, Flurstücksnummer, Gemarkung und weitere Daten aus dem Liegenschaftskataster. Diese Informationen können kostenfrei über den BayernAtlas-Grundsteuer abgerufen werden. Nach einer gründlichen Überprüfung haben Eigentümer die Möglichkeit, diese Daten zu übernehmen und für ihre Grundsteuererklärung zu nutzen.
Benötigte Angaben für das Bundesmodell in Bayern:
Um die Grundsteuer in Bayern nach dem Flächenmodell zu berechnen, müssen folgende Angaben gemacht werden:
Formel zur Berechnung der Grundsteuer in Bayern
Die Berechnung der Grundsteuer nach dem reinen Flächenmodell in Bayern basiert auf drei wesentlichen Faktoren:
Im bayerischen Modell ist die Verwendung eines Bodenrichtwerts nicht erforderlich. Die Berechnung erfolgt wie folgt:
Ausgangsbetrag = Flächenbetrag des Grundstücks × Steuermesszahl (Grundstück) + Flächenbetrag des Gebäudes × Steuermesszahl (Gebäude)
Fläche des Grundstücks × Äquivalenzzahl = Äquivalenzbetrag des Grundstücks
Fläche des Gebäudes × Äquivalenzzahl = Äquivalenzbetrag des Gebäudes
Äquivalenzbetrag des Grundstücks × Grundsteuermesszahl + Äquivalenzbetrag des Gebäudes × Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer
Abgabefrist für die Grundsteuererklärung in Bayern
Durch eine Allgemeinverfügung wurden sämtliche Steuerpflichtige dazu aufgefordert, ihre Grundsteuererklärungen bis zum 31. Januar 2023 einzureichen. Damit wurde die Frist für die Einreichung um drei Monate verlängert.
Wer keine Erklärung abgibt und für den keine individuelle Fristverlängerung genehmigt wurde, sollte gemäß früheren Informationen der Finanzverwaltung damit rechnen, dass eine Schätzung vorgenommen wird. In schwerwiegenden Fällen können Zwangsgelder verhängt werden.
Im Jahr 2024 müssen viele Eigentümer, bei denen im vorherigen Jahr eine Grundsteuererklärung erforderlich war, erneut ihre Unterlagen einreichen. Die Grundsteuererklärung ist keine einmalige Angelegenheit, alle sieben Jahre erfolgt eine neue Bewertung. Dennoch müssen bereits in diesem Jahr die ersten Eigentümer eine Folgeerklärung abgeben, sofern es Veränderungen an ihrem Grundstück, ihrem Haus oder ihrer Wohnung gegeben hat.
Folgende Veränderungen sind betroffen:
Gemäß Artikel 2, Absatz 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes (BayGrStG) ist es bei der Berechnung der Grundsteuer gestattet, die entsprechenden Flächen auf volle Quadratmeter nach unten zu runden.
Das Flächen-Faktor-Verfahren in Bayern ist ein komplexes, aber fair gestaltetes System zur Wertermittlung von Immobilien. Es zielt darauf ab, eine gerechte Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer zu schaffen und gleichzeitig die individuellen Merkmale eines Grundstücks oder Gebäudes angemessen zu berücksichtigen.
Immobilieneigentümer in Bayern sollten sich bewusst sein, wie dieses Verfahren funktioniert, um ihre steuerlichen Verpflichtungen korrekt zu erfüllen und möglicherweise Steuervorteile zu nutzen.
Bei Fragen zur Grundsteuer und dem Flächen-Faktor-Verfahren stehen Ihnen die örtlichen Finanzämter und Steuerexperten gerne zur Verfügung.