Grundsteuer berechnen in Bayern
Inhaltsverzeichnis:
- So funktioniert das Flächenmodell in Bayern
- Formel zur Berechnung der Grundsteuer in Bayern
- Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus in München
- Grundstücksfläche: 0,04 €/m²
- Gebäudefläche:
- - Wohngebäude: 0,50 €/m²
- - Gewerbliche oder andere Gebäude: 0,40 €/m²
- Standardmäßig 100 %
- Vergünstigung für Wohnimmobilien: 70 % → tatsächliche Messzahl: 70 %
- Wird von den Kommunen individuell festgelegt
- Beispiel: München plant einen Hebesatz von 615 %
- Einfache Berechnung – keine Wertgutachten erforderlich
- Gleiche Steuerlast unabhängig von der Lage – besonders vorteilhaft für ländliche Regionen
- Kein automatischer Nachteil für teure Städte wie München, da Immobilienwerte nicht berücksichtigt werden
- Keine Berücksichtigung von teuren vs. günstigen Gegenden – ein Grundstück in München wird gleich besteuert wie eines auf dem Land.
- Luxusimmobilien vs. ältere Gebäude – zahlen dasselbe bei identischer Fläche
- Kein Anreiz für kompakte Bebauung – große Grundstücke mit wenig Wohnfläche werden nicht belohnt.
So funktioniert das Flächenmodell
Bayern ist das einzige Bundesland in Deutschland, das sich für das reine Flächenmodell bei der Berechnung der Grundsteuer entschieden hat. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die auch den Immobilienwert berücksichtigen, basiert die Grundsteuerberechnung in Bayern ausschließlich auf zwei Faktoren: der Grundstücksfläche und der Gebäudefläche. Der tatsächliche Marktwert einer Immobilie spielt somit keine Rolle, was zu einer einfachen und transparenten Berechnung führt.
Zwischen April und Juni 2022 wurden in Bayern die Grundstückseigentümer von den Finanzbehörden kontaktiert und erhielten ein Informationsdokument namens "Datenstammblatt". Dieses Dokument enthält wichtige geobasierte Informationen, darunter Angaben zur Fläche, Flurstücksnummer, Gemarkung und weitere Daten aus dem Liegenschaftskataster. Diese Informationen können kostenfrei über den BayernAtlas-Grundsteuer abgerufen werden. Nach einer gründlichen Überprüfung haben Eigentümer die Möglichkeit, diese Daten zu übernehmen und für ihre Grundsteuererklärung zu nutzen.
So wird die Grundsteuer in Bayern berechnet
Die Grundsteuerberechnung erfolgt nach folgender Formel:
Grundsteuer = (Grundstücksfläche × Wert pro m²) + (Gebäudefläche × Wert pro m²) × Steuermesszahl × Hebesatz
Einheitliche Werte pro Quadratmeter
Steuermesszahl
Hebesatz
Beispielrechnung: Einfamilienhaus in München
Grundstück: 500 m² | Wohnfläche: 150 m² | Hebesatz: 615 %
Rechnung:
Grundsteuer = (500 × 0,04) + (150 × 0,50) × 70 % × 615 %
= (20 + 75) × 0,7 × 6,15
= 408,45 € pro Jahr
Dieses Beispiel zeigt, dass die Berechnung der Grundsteuer in Bayern vergleichsweise einfach ist und sich klar nachvollziehen lässt.
Vor- und Nachteile des Flächenmodells
Vorteile:
Nachteile:
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