Grundsteuer berechnen in Baden-Württemberg
Inhaltsverzeichnis:
- So funktioniert das modifizierte Bundesmodell in Baden-Württemberg
- Benötigte Angaben für das modifizierte Bundesmodell in Baden-Württemberg
- Formel zur Berechnung der Grundsteuer in Baden-Württemberg
- Abgabefrist für die Grundsteuererklärung in Baden-Württemberg
- Aktenzeichen: Entnehmen Sie das Aktenzeichen dem Informationsschreiben oder wenden Sie sich an das zuständige Grundbuch- oder Katasteramt.
- Informationen zu den Eigentumsverhältnissen: Handelt es sich um ein Alleineigentum, Miteigentum oder eine Erbengemeinschaft?
- Standort des Grundstücks: Hierzu zählen Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
- Grundbuchangaben: Hierzu zählen Grundbuchblattnummer, die Gemarkung, Flurstücke und die Grundstücksgröße. Kontaktieren Sie hierzu das zuständige Grundbuchamt, die Kontaktdaten finden Sie oft auf der Website Ihrer örtlichen Behörden.
- Bodenrichtwert: Sie können beim örtlichen Gutachterausschuss anfragen, um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück zu erfahren. Die Kontaktdaten finden Sie oft auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde.
- Bebauung eines brachliegenden Grundstücks, das zuvor unbebaut war.
- Anbau an ein bereits existierendes Gebäude.
- Ausbau des Kellers oder Dachgeschosses.
- Teilung des Grundstücks.
- Änderung der Grundstücksnutzung, beispielsweise von land- und forstwirtschaftlicher Nutzung zu anderer Nutzung.
- Änderung der Gebäudenutzung, wie die Umwandlung von gewerblichen Räumen in Wohnraum.
- Konvertierung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen.
So funktioniert das modifizierte Bundesmodell
In Baden-Württemberg wurde eine modifizierte Variante des Bundesmodells eingeführt, die weniger komplex ist als das reguläre Bundesmodell. Mithilfe weniger Daten lässt sich die Grundsteuer im baden-württembergischen Modell berechnen.
Unterschiede zum Bundesmodell zeigen sich vor allem bei der Festlegung des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer B, die sowohl für bebaute als auch unbebaute Grundstücke gilt (Stufe 1). Zudem werden abweichende Steuermesszahlen angewandt (Stufe 2).
Zwischen Mai und Juni 2022 wurden in Baden-Württemberg die Eigentümer von Grundstücken von den Finanzbehörden angeschrieben und erhielten einen Informationsbrief, der wichtige geobasierte Angeben enthält, weitere wichtige Daten zur Grundsteuererklärung sind seit Juli 2022 auf der Website des baden-württembergischen Finanzamts einsehbar.
Benötigte Angaben für das Bundesmodell in Baden-Württemberg:
Um die Grundsteuer in Baden-Württemberg nach dem Bundesmodell zu berechnen, müssen folgende Angaben gemacht werden:
Formel zur Berechnung der Grundsteuer in Baden-Württemberg
Die Ermittlung des Grundsteuerwerts nach dem modifizierten Bodenwertmodell basiert auf zwei Hauptfaktoren: Die Fläche des Grundstücks und der Bodenrichtwert.
Die Art der Bebauung spielt grundsätzlich keine Rolle bei dieser Bewertung.
Der errechnete Grundsteuerwert, basierend auf der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert, wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Diese liegt normalerweise bei 1,3 %. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag, der anschließend mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird.
Abgabefrist für die Grundsteuererklärung in Baden-Württemberg
Durch eine Allgemeinverfügung wurden sämtliche Steuerpflichtige dazu aufgefordert, ihre Grundsteuererklärungen bis zum 31. Januar 2023 einzureichen. Damit wurde die Frist für die Einreichung um drei Monate verlängert.
Wer keine Erklärung abgibt und für den keine individuelle Fristverlängerung genehmigt wurde, sollte gemäß früheren Informationen der Finanzverwaltung damit rechnen, dass eine Schätzung vorgenommen wird. In schwerwiegenden Fällen können Zwangsgelder verhängt werden.
Im Jahr 2024 müssen viele Eigentümer, bei denen im vorherigen Jahr eine Grundsteuererklärung erforderlich war, erneut ihre Unterlagen einreichen. Die Grundsteuererklärung ist keine einmalige Angelegenheit, alle sieben Jahre erfolgt eine neue Bewertung. Dennoch müssen bereits in diesem Jahr die ersten Eigentümer eine Folgeerklärung abgeben, sofern es Veränderungen an ihrem Grundstück, ihrem Haus oder ihrer Wohnung gegeben hat.
Folgende Veränderungen sind betroffen:
Die Grundsteuererklärung für Grundstücke in Baden-Württemberg muss elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Die Einreichung in Papierform ist grundsätzlich nicht möglich. Nur in besonderen Härtefällen und auf Antrag kann eine Ausnahme gemacht werden, indem die ausgefüllten Formulare per Post gesendet werden. Dieser Antrag kann beispielsweise von Steuerpflichtigen gestellt werden, die keinen Zugang zu einem PC mit Internetverbindung haben oder nicht über die erforderlichen Computerkenntnisse verfügen.
Das Bundesmodell hat die Berechnung der Grundsteuer in Baden-Württemberg modernisiert und transparenter gestaltet. Mit den richtigen Angaben und Unterlagen können Sie Ihre Grundsteuer korrekt berechnen.
Bei Unsicherheiten oder Fragen zur Grundsteuer stehen Ihnen die örtlichen Finanzämter oder Steuerexperten gerne zur Verfügung. Die genaue Kenntnis der Steuerregelungen kann Ihnen helfen, Ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen und möglicherweise Steuervorteile zu nutzen.
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