Grunderwerbsteuer in Sachsen
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist die Grunderwerbsteuer?
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Sachsen?
- Grunderwerbsteuer in Sachsen berechnen
- Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
- Möglichkeiten der Erstattung
- Bei Erbschaften und Schenkungen fällt anstelle der Grunderwerbsteuer eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an.
- Verkäufe innerhalb der Familie, wie zwischen Ehepartnern oder Eltern und Kindern, sind steuerfrei (§ 3 Nr. 6 GrEStG).
- Grundstücke mit einem Kaufpreis unter 2.500 Euro sind von der Steuer befreit (§ 3 Nr. 1 GrEStG).
- Für Anteilsübertragungen an Gesellschaften gelten spezielle Vorschriften (§ 1 Abs. 2a GrEStG).
- Ein Kaufvertrag rückgängig gemacht wird (z. B. durch Anfechtung oder Rücktritt).
- Die Eintragung ins Grundbuch unterbleibt, weil die Bedingungen des Vertrags nicht erfüllt wurden.
- Rücktritt vom Vertrag: Wird ein Kaufvertrag innerhalb von zwei Jahren aufgehoben (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG), kann die Steuer zurückgefordert werden, sofern keine Grundbucheintragung erfolgt ist.
- Fehlerhafte Berechnungen: Falsche Berechnungen der Steuer, z. B. durch die Einbeziehung von Möbeln, ermöglichen eine Rückforderung.
- Familiäre Übertragungen: Immobilienübertragungen innerhalb der Familie sind oft von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 GrEStG).
- Es erfolgt keine automatische Erstattung – ein Antrag ist erforderlich.
- Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern.
- Professionelle Beratung durch Steuerberater oder Anwälte ist empfehlenswert.
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Was ist die Grunderwerbsteuer?
Zu den wesentlichen Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb zählt die Grunderwerbsteuer, die einen beträchtlichen Anteil ausmachen kann. Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien an und richtet sich nach dem Kaufpreis. Sie stellt eine bedeutende Einnahmequelle der Bundesländer dar und wird in der Regel vom Käufer getragen. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland und bewegt sich zwischen 3,5 % und 6,5 %.
Der Grunderwerbsteuersatz in Sachsen beträgt 3,5 %. Dieser Steuersatz gilt für alle Kaufverträge, die Immobilien oder Grundstücke in Sachsen betreffen. Damit liegt Sachsen im bundesweiten Vergleich am unteren Ende der Steuersätze. Nichtsdestotrotz sollten die anfallenden Kosten der Grunderwerbsteuer in die Finanzplanung einbezogen werden, da sie einen festen Bestandteil der Kaufnebenkosten darstellt.
Grunderwerbsteuer in Sachsen berechnen
Da der Grunderwerbsteuersatz in Sachsen derzeit bei 3,5 liegt, kann folgende Formel für die Berechnung verwendet werden:
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis x Steuersatz
Beispiel: Angenommen, der Kaufpreis einer Immobilie in Sachsen beträgt 300.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 3,5 % ergibt sich die Grunderwerbsteuer wie folgt:
Grunderwerbsteuer = 300.000 Euro × 0,035 = 10.500 Euro
In diesem Beispiel beträgt die Grunderwerbsteuer somit 10.500 Euro.
Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird direkt nach Abschluss eines Kaufvertrags fällig. Der Notar übermittelt die Daten des Grundstückskaufs an das zuständige Finanzamt.
Nach Prüfung des Vorgangs sendet das Finanzamt einen Bescheid, der innerhalb von 30 Tagen zu begleichen ist. Die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eintragung ins Grundbuch notwendig ist, erfolgt erst nach Zahlung der Steuer.
Mögliche Befreiungen
Unter bestimmten Umständen entfällt die Grunderwerbsteuer:
Möglichkeiten der Erstattung
Unter bestimmten Bedingungen können Sie die gezahlte Grunderwerbsteuer in Sachsen zurückfordern. Das ist beispielsweise möglich, wenn:
Ein Antrag auf Rückerstattung muss aktiv beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Voraussetzungen für die Rückerstattung:
Wichtige Hinweise: