Grunderwerbsteuer im Saarland
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist die Grunderwerbsteuer?
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer im Saarland?
- Grunderwerbsteuer im Saarland berechnen
- Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
- Möglichkeiten der Erstattung
Erbschaften und Schenkungen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, sondern der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer.
Verkäufe innerhalb der Familie – beispielsweise zwischen Ehepartnern oder zwischen Eltern und Kindern – sind steuerfrei (§ 3 Nr. 6 GrEStG).
Grundstücke mit einem Kaufpreis unter 2.500 Euro bleiben von der Steuer befreit (§ 3 Nr. 1 GrEStG).
Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen unterliegt besonderen Regelungen (§ 1 Abs. 2a GrEStG).
Ein Kaufvertrag rückgängig gemacht wird, beispielsweise durch Rücktritt oder Anfechtung.
Die Eintragung ins Grundbuch nicht erfolgt, weil die vertraglichen Bedingungen nicht erfüllt wurden.
Rückabwicklung des Kaufvertrags innerhalb von zwei Jahren (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG).
Korrektur von Berechnungsfehlern, etwa wenn nicht steuerpflichtige Bestandteile wie Möbel irrtümlich einbezogen wurden.
teuerfreie Übertragungen innerhalb der Familie, beispielsweise zwischen Ehepartnern (§ 3 GrEStG).
- Die Erstattung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden.
- Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
- Steuerberater oder Anwälte können bei der Antragstellung unterstützen.
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Was ist die Grunderwerbsteuer?
Beim Immobilienerwerb gehört die Grunderwerbsteuer zu den Kaufnebenkosten, die anfallen. Bei jedem Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie wird die Grunderwerbsteuer fällig. Sie richtet sich nach dem Kaufpreis, wobei der Steuersatz je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % liegt.
In Ausnahmefällen, wie bei Erbschaften oder Verkäufen innerhalb der Familie, sind Steuerbefreiungen oder Ermäßigungen möglich."
Die Grunderwerbsteuer im Saarland beträgt derzeit 6,5 %, wodurch das Saarland zu den Bundesländern mit dem höchsten Steuersatz gehört. Da die Grunderwerbsteuer einen wesentlichen Teil der Kaufnebenkosten ausmacht, sollte sie bei der finanziellen Planung eines Immobilienkaufs sorgfältig einkalkuliert werden.
Grunderwerbsteuer im Saarland berechnen
Da der Grunderwerbsteuersatz im Saarland derzeit bei 6,5 % liegt, kann folgende Formel für die Berechnung verwendet werden:
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis x Steuersatz
Beispiel: Angenommen, der Kaufpreis einer Immobilie im Saarland beträgt 400.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 6,5 % ergibt sich die Grunderwerbsteuer wie folgt:
Grunderwerbsteuer = 400.000 Euro × 0,065 = 26.000 Euro
In diesem Beispiel beträgt die Grunderwerbsteuer somit 26.000 Euro.
Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
Sobald ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Grunderwerbsteuer.
In der Regel übermittelt der Notar die relevanten Informationen zum Immobilienerwerb an das zuständige Finanzamt.
Nach Prüfung der Angaben erlässt das Finanzamt einen Steuerbescheid, der innerhalb von 30 Tagen beglichen werden muss.
Sobald die Zahlung eingegangen ist, stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung ins Grundbuch erforderlich ist.
Steuerbefreiungen und Sonderregelungen
In bestimmten Fällen entfällt oder reduziert sich die Grunderwerbsteuer:
Möglichkeiten der Erstattung im Saarland
Eine Rückerstattung der Grunderwerbsteuer ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, insbesondere wenn:
Voraussetzungen für eine Rückerstattung:
Wichtige Hinweise: