Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist die Grunderwerbsteuer?
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?
- Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz berechnen
- Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
- Möglichkeiten der Erstattung
- Erbschaften und Schenkungen unterliegen der Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
- Innerfamiliäre Verkäufe, z. B. zwischen Ehepartnern oder Eltern und Kindern, sind steuerfrei (§ 3 Nr. 6 GrEStG).
- Geringwertige Grundstücke mit einem Kaufpreis unter 2.500 Euro sind steuerbefreit (§ 3 Nr. 1 GrEStG).
- Besondere Regelungen gelten für Übertragungen von Gesellschaftsanteilen (§ 1 Abs. 2a GrEStG).
- Der Kaufvertrag rückabgewickelt wird (z. B. bei Rücktritt).
- Keine Grundbucheintragung erfolgt, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.
- Kaufvertrag wird innerhalb von zwei Jahren rückgängig gemacht (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG).
- Fehlerhafte Berechnungen der Steuer, z. B. durch nicht steuerpflichtige Bestandteile wie Möbel.
- Übertragungen innerhalb der Familie, die steuerfrei sind (§ 3 GrEStG).
- Eine Rückerstattung erfolgt nur auf Antrag beim Finanzamt.
- Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.
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Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine relevante Position der Kaufnebenkosten und kann die Höhe der beim Immobilienkauf anfallenden Kosten stark beeinflussen. Die Grunderwerbsteuer wird einmalig beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien in Deutschland fällig. Sie orientiert sich am Kaufpreis und ist eine wichtige Einnahmequelle für die Bundesländer. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland und beträgt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
In Rheinland-Pfalz ist die Grunderwerbsteuer aktuell auf 5,0 % festgesetzt. Dieser Prozentsatz gilt für alle Kaufverträge, die den Erwerb von Immobilien und Grundstücken in Rheinland-Pfalz betreffen. Im Bundesvergleich liegt Rheinland-Pfalz damit im Mittelfeld.
Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz berechnen
Da die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz derzeit 5,0 % des Kaufpreises der Immobilie beträgt, verwenden Sie folgende Formel, um die Steuer zu berechnen:
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis der Immobilie × Steuersatz
Beispiel: Angenommen, der Kaufpreis einer Immobilie in Rheinland-Pfalz beträgt 400.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 5,0 % ergibt sich die Grunderwerbsteuer wie folgt:
Grunderwerbsteuer = 400.000 Euro × 0,05 = 20.000 Euro
In diesem Beispiel beträgt die Grunderwerbsteuer somit 20.000 Euro.
Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird unmittelbar nach Abschluss eines Immobilienkaufvertrags fällig.
In der Regel informiert der Notar das zuständige Finanzamt über den Kauf.
Nach der Prüfung stellt das Finanzamt einen Bescheid aus, der innerhalb eines Monats bezahlt werden muss.
Die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der Steuer.
Steuerliche Ausnahmen
In bestimmten Fällen entfällt die Grunderwerbsteuer:
Möglichkeiten der Erstattung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es in Hessen möglich, die Grunderwerbsteuer zurückzufordern. Das gilt zum Beispiel, wenn:
Erstattungsfähige Fälle:
Hinweise: