Grunderwerbsteuer in NRW (Nordrhein-Westfalen)
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist die Grunderwerbsteuer?
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in NRW?
- Grunderwerbsteuer in NRW berechnen
- Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
- Möglichkeiten der Erstattung
- Der Notar informiert in der Regel das Finanzamt über den Grunderwerb.
- Das Finanzamt prüft den Vorgang und versendet anschließend einen Steuerbescheid, der innerhalb von einem Monat zu bezahlen ist.
- Nach Zahlung der Steuer stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die zur Grundbucheintragung benötigt wird.
- Grundstückserwerb durch Erbschaft oder Schenkung unterliegt der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer.
- Verkäufe innerhalb der Familie, z. B. zwischen Ehepartnern oder Eltern und Kindern, sind steuerbefreit (§ 3 Nr. 6 GrEStG).
- Grundstücke mit einem Kaufpreis unter 2.500 Euro sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 GrEStG).
- Bei Anteilsübertragungen an Gesellschaften gelten besondere steuerliche Regelungen (§ 1 Abs. 2a GrEStG).
- Ein Kaufvertrag rückabgewickelt wird (z. B. bei Rücktritt oder Anfechtung).
- Die Grundbucheintragung nicht erfolgt, weil die Vertragsbedingungen nicht erfüllt wurden.
- Rücktritt vom Kaufvertrag
Falls ein Kaufvertrag innerhalb von zwei Jahren rückgängig gemacht wird (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG), kann die Steuer zurückgefordert werden. Voraussetzung ist, dass die Immobilie nicht ins Grundbuch eingetragen wurde. - Fehlerhafte Berechnungen
Fehler in der Berechnung der Steuer, z. B. durch die Einbeziehung von nicht steuerpflichtigen Gegenständen wie Möbeln, können ebenfalls eine Rückerstattung begründen. - Familiäre Übertragungen
Immobilienübertragungen innerhalb der Familie sind oft von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 GrEStG), etwa zwischen Ehepartnern oder durch Erbschaft. - Die Erstattung erfolgt nicht automatisch. Ein Antrag ist erforderlich.
- Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen dauern.
- Expertenrat von Steuerberatern oder Anwälten kann helfen, den Prozess zu beschleunigen.
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Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Kaufnebenkosten und ist eine einmalige Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien in Deutschland anfällt. Sie wird auf den Kaufpreis der Immobilie erhoben und variiert je nach Bundesland. Die Grunderwerbsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Länder. Der Steuersatz liegt in den verschiedenen Bundesländern zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises
In Nordrhein-Westfalen beträgt der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer 6,5 %. Die Höhe der Grunderwerbsteuer bemisst sich als Prozentsatz des Kaufpreises der Immobilie oder des Grundstücks. Zusammen mit Brandenburg, Schleswig-Holstein und dem Saarland weist Nordrhein-Westfalen damit den höchsten Grunderwerbsteuersatz auf. Der anfallende Betrag für die Grunderwebsteuer sollte unbedingt bei der Finanzplanung berücksichtitgt werden.
Grunderwerbsteuer in NRW berechnen
Da die Grunderwerbsteuer in NRW derzeit 6,5 % des Kaufpreises der Immobilie beträgt, verwenden Sie folgende Formel, um die Steuer zu berechnen:
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis der Immobilie x Steuersatz
Beispiel: Angenommen, der Kaufpreis einer Immobilie in Hessen beträgt 400.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 6,5 % ergibt sich die Grunderwerbsteuer wie folgt:
Grunderwerbsteuer = 400.000 Euro x 0,065 = 26.000 Euro
In diesem Beispiel beträgt die Grunderwerbsteuer somit 26.000 Euro.
Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
Nach Abschluss eines Kaufvertrags wird die Grunderwerbsteuer fällig.
Ausnahmen und Befreiungen
In bestimmten Situationen kann die Grunderwerbsteuer reduziert oder erlassen werden:
Möglichkeiten der Erstattung
Die Grunderwerbsteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückerstattet werden. Dies ist etwa möglich, wenn:
Ein Antrag auf Erstattung muss aktiv beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Voraussetzungen für die Rückerstattung
Die Grunderwerbsteuer wird grundsätzlich beim Abschluss eines Kaufvertrags fällig. Eine Erstattung kann jedoch erfolgen, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen:
Wichtige Hinweise