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Die Grunderwerbsteuer ist eine wesentliche Abgabe, die zu den Kaufnebenkosten beim Erwerb einer Immobilie zählt. Die Grunderwerbsteuer wird einmalig fällig, sobald ein Grundstück oder eine Immobilie in Deutschland den Eigentümer wechselt. Sie wird vom Käufer getragen und richtet sich prozentual nach dem vereinbarten Kaufpreis. Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland und bewegt sich zwischen 3,5 % und 6,5 %.
Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen liegt derzeit bei 5 %. Im Vergleich zu anderen Bundesländern liegt Niedersachsen im Mittelfeld. Weil die Grunderwerbsteuer einen wesentlichen Teil der Kaufnebenkosten ausmacht, sollte sie bei der finanziellen Planung des Immobilienkaufs sorgfältig berücksichtigt werden.
In Niedersachsen liegt der Grunderwerbsteuersatz derzeit bei 5,0 %. Um die Grunderwerbsteuer zu berechnen, kann folgende Formel verwendet werden:
Formel zur Berechnung der Grunderwerbsteuer in Niedersachsen:
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis der Immobilie × Steuersatz
Beispiel: Angenommen, der Kaufpreis einer Immobilie in Niedersachsen liegt bei 300.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 5 % ergibt sich die Grunderwerbsteuer wie folgt:
Grunderwerbsteuer = 300.000 Euro × 0,05 = 15.000 Euro
In diesem Beispiel beträgt die Grunderwerbsteuer somit 15.000 Euro.
Die Grunderwerbsteuer wird bei einem Grundstückskauf nach Vertragsabschluss fällig. Normalerweise übermittelt der Notar die Kaufdaten an das Finanzamt.
Nach Prüfung sendet das Finanzamt einen Steuerbescheid zu, der innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden muss. Nach der Bezahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Grundbucheintragung notwendig ist.
Ausnahmen und Befreiungen
In manchen Fällen wird die Steuer erlassen oder reduziert:
Eine Erstattung der Grunderwerbsteuer ist möglich, wenn:
Familiäre Übertragungen, wie zwischen Ehepartnern, sind oft steuerfrei (§ 3 GrEStG). Die Erstattung erfolgt auf Antrag beim Finanzamt.