Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist die Grunderwerbsteuer?
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?
- Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern berechnen
- Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
- Möglichkeiten der Erstattung
- Erbschaften und Schenkungen werden durch die Erbschafts- oder Schenkungssteuer abgedeckt.
- Verkäufe innerhalb der Familie, etwa zwischen Ehepartnern oder zwischen Eltern und Kindern, sind steuerbefreit (§ 3 Nr. 6 GrEStG).
- Grundstücke mit einem Wert unter 2.500 Euro sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 GrEStG).
- Für Gesellschaftsanteile gelten besondere steuerliche Vorschriften (§ 1 Abs. 2a GrEStG).
- Der Kaufvertrag rückabgewickelt wird (z. B. bei Rücktritt).
- Keine Grundbucheintragung erfolgt, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.
- Kaufvertrag wird innerhalb von zwei Jahren rückgängig gemacht (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG).
- Fehlerhafte Berechnungen der Steuer, z. B. durch nicht steuerpflichtige Bestandteile wie Möbel.
- Übertragungen innerhalb der Familie, die steuerfrei sind (§ 3 GrEStG).
- Eine Rückerstattung erfolgt nur auf Antrag beim Finanzamt.
- Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.
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Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist ein wichtiger Bestandteil der Kaufnebenkosten beim Erwerb von Immobilien in Deutschland. Bei einem Eigentümerwechsel einer Immobilie fällt sie einmalig an und richtet sich nach dem Kaufpreis. Die Höhe dieser Steuer variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 %.
Die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern beträgt derzeit 6,0 %. Im Vergleich zu anderen Bundesländern liegt Mecklenburg-Vorpommern damit im oberen Bereich. Da die Grunderwerbsteuer einen wesentlichen Teil der Kaufnebenkosten ausmacht, sollte sie bei der finanziellen Planung eines Immobilienkaufs sorgfältig einkalkuliert werden.
Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern berechnen
In Mecklenburg-Vorpommern liegt der Grunderwerbsteuersatz derzeit bei 6,0 %. Um die Grunderwerbsteuer zu berechnen, kann folgende Formel verwendet werden:
Formel zur Berechnung der Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern:
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis der Immobilie × Steuersatz
Beispiel: Angenommen, der Kaufpreis einer Immobilie in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 300.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 6,0 % ergibt sich die Grunderwerbsteuer wie folgt:
Grunderwerbsteuer = 300.000 Euro × 0,06 = 18.000 Euro
In diesem Beispiel beträgt die Grunderwerbsteuer somit 18.000 Euro.
Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald ein Kaufvertrag abgeschlossen ist. In der Regel übermittelt der Notar alle relevanten Informationen an das zuständige Finanzamt.
Nach der Prüfung stellt das Finanzamt einen Grunderwerbsteuerbescheid aus, der innerhalb von einem Monat bezahlt werden muss. Erst nach Eingang der Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für den Grundbucheintrag erforderlich ist.
Mögliche Steuerbefreiungen:
Möglichkeiten der Erstattung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es in Hessen möglich, die Grunderwerbsteuer zurückzufordern. Das gilt zum Beispiel, wenn:
Erstattungsfähige Fälle:
Hinweise: