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Die Grunderwerbsteuer ist ein wichtiger Bestandteil der Kaufnebenkosten beim Erwerb von Immobilien in Deutschland. Bei einem Eigentümerwechsel einer Immobilie fällt sie einmalig an und richtet sich nach dem Kaufpreis. Die Höhe dieser Steuer variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 %.
Die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern beträgt derzeit 6,0 %. Im Vergleich zu anderen Bundesländern liegt Mecklenburg-Vorpommern damit im oberen Bereich. Da die Grunderwerbsteuer einen wesentlichen Teil der Kaufnebenkosten ausmacht, sollte sie bei der finanziellen Planung eines Immobilienkaufs sorgfältig einkalkuliert werden.
In Mecklenburg-Vorpommern liegt der Grunderwerbsteuersatz derzeit bei 6,0 %. Um die Grunderwerbsteuer zu berechnen, kann folgende Formel verwendet werden:
Formel zur Berechnung der Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern:
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis der Immobilie × Steuersatz
Beispiel: Angenommen, der Kaufpreis einer Immobilie in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 300.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 6,0 % ergibt sich die Grunderwerbsteuer wie folgt:
Grunderwerbsteuer = 300.000 Euro × 0,06 = 18.000 Euro
In diesem Beispiel beträgt die Grunderwerbsteuer somit 18.000 Euro.
Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald ein Kaufvertrag abgeschlossen ist. In der Regel übermittelt der Notar alle relevanten Informationen an das zuständige Finanzamt.
Nach der Prüfung stellt das Finanzamt einen Grunderwerbsteuerbescheid aus, der innerhalb von einem Monat bezahlt werden muss. Erst nach Eingang der Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für den Grundbucheintrag erforderlich ist.
Mögliche Steuerbefreiungen:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es in Mecklenburg-Vorpommern möglich, die Grunderwerbsteuer zurückzufordern. Das gilt zum Beispiel, wenn:
Erstattungsfähige Fälle:
Hinweise: