Grunderwerbsteuer in Hamburg
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist die Grunderwerbsteuer?
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Hamburg?
- Grunderwerbsteuer in Hamburg berechnen
- Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
- Möglichkeiten der Erstattung
- Erbschaften und Schenkungen unterliegen der Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
- Verkäufe innerhalb der Familie (z. B. Ehepartner, Eltern-Kind) sind steuerfrei (§ 3 Nr. 6 GrEStG).
- Immobilienkäufe unter 2.500 Euro Kaufpreis sind steuerbefreit (§ 3 Nr. 1 GrEStG).
- Für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen gelten Sonderregelungen (§ 1 Abs. 2a GrEStG).
- Kaufvertragsrückabwicklung: Bei Rücktritt oder Anfechtung eines Kaufvertrags kann die Steuer zurückgefordert werden.
- Nicht erfolgte Grundbucheintragung: Wird die Immobilie nicht ins Grundbuch eingetragen, weil Vertragsbedingungen nicht erfüllt wurden, kann ebenfalls eine Rückerstattung beantragt werden.
- Rücktritt: Innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG).
- Berechnungsfehler: Beispielsweise bei Einbeziehung nicht steuerpflichtiger Gegenstände wie Möbel.
- Familieninterne Übertragungen: Steuerbefreiungen gelten für Übertragungen zwischen Ehepartnern oder durch Erbschaft (§ 3 GrEStG).
- Es ist ein aktiver Antrag erforderlich.
- Der Bearbeitungsprozess kann mehrere Wochen dauern.
- Expertenrat kann hilfreich sein, um Fehler zu vermeiden.
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Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf von Immobilien oder Grundstücken in Deutschland erhoben wird und zu den Kaufnebenkosten gehört. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer bemisst sich als Prozentsatz des Kaufpreises der Immobilie oder des Grundstücks. In Hamburg beträgt der Grunderwerbsteuersatz seit dem 1. Januar 2023 5,5 % des Kaufpreises einer Immobilie. Im nationalen Vergleich liegt Hamburg damit im oberen Mittelfeld. Der anfallende Betrag für die Grunderwebsteuer sollte unbedingt bei der Finanzplanung berücksichtitgt werden.
Grunderwerbsteuer in Hamburg berechnen
In Hamburg liegt der Grunderwerbsteuersatz derzeit bei 5,5 %. Um die Grunderwerbsteuer zu berechnen, kann folgende Formel verwendet werden:
Formel zur Berechnung der Grunderwerbsteuer in Hamburg:
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis der Immobilie × Steuersatz
Beispiel: Angenommen, der Kaufpreis einer Immobilie in Hamburg liegt bei 500.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 5,5 % ergibt sich die Grunderwerbsteuer wie folgt:
Grunderwerbsteuer = 500.000 Euro × 0,055 = 27.500 Euro
In diesem Beispiel beträgt die Grunderwerbsteuer somit 27.500 Euro.
Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrags fällig. Der beurkundende Notar meldet den Kauf an das zuständige Finanzamt.
Nach Überprüfung der Angaben sendet das Finanzamt den Steuerbescheid, der innerhalb von 30 Tagen zu begleichen ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird erst nach Zahlung ausgestellt und ist für die Grundbucheintragung unerlässlich.
Ausnahmen von der Steuerpflicht
Folgende Fälle sind von der Grunderwerbsteuer befreit oder profitieren von Ermäßigungen:
Möglichkeiten der Erstattung
Die Rückerstattung der Grunderwerbsteuer ist in Hamburg unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
Voraussetzungen für die Erstattung:
Hinweise: