Grunderwerbsteuer in Bremen
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist die Grunderwerbsteuer?
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bremen?
- Grunderwerbsteuer in Bremen berechnen
- Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
- Möglichkeiten der Erstattung
Beim Erwerb eines Grundstücks durch Erbschaft oder Schenkung gelten andere Steuerarten.
Verkäufe zwischen nahen Angehörigen, wie Ehepartnern oder Eltern und Kindern, sind steuerfrei (§ 3 Nr. 6 GrEStG).
Grundstücke mit einem Wert von unter 2.500 Euro sind steuerbefreit (§ 3 Nr. 1 GrEStG).
Für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen gelten besondere Vorschriften (§ 1 Abs. 2a GrEStG).
Rückabwicklung eines Kaufvertrags: Erfolgt ein Rücktritt oder eine Anfechtung des Kaufvertrags, besteht die Möglichkeit, die gezahlte Steuer zurückzufordern.
Keine Grundbucheintragung: Wenn die Immobilie nicht ins Grundbuch eingetragen wird, etwa weil Vertragsbedingungen nicht erfüllt wurden, kann ebenfalls eine Erstattung beantragt werden.
Rücktritt vom Kaufvertrag: Der Rücktritt muss innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss erfolgen (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG).
Fehlerhafte Berechnung: Wurden nicht steuerpflichtige Gegenstände, wie etwa Möbel, bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt, kann eine Korrektur erfolgen.
Familieninterne Übertragungen: Steuerbefreiungen gelten für Übertragungen zwischen Ehepartnern oder im Fall von Erbschaften (§ 3 GrEStG).
Ein Antrag auf Rückerstattung muss aktiv gestellt werden.
Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.
Es empfiehlt sich, Expertenrat einzuholen, um Fehler zu vermeiden und den Prozess zu beschleunigen.
- Startseite /
- Unternehmen /
- VON POLL PREMIUM
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Beim Kauf einer Immobilie gehört die Grunderwerbsteuer zu den unvermeidbaren Kaufnebenkosten. Dieser Artikel beschreibt, wie diese Steuer berechnet wird, welche Fördermöglichkeiten existieren und wann eine Rückerstattung in Frage kommt.
Die Grunderwerbsteuer wird in Deutschland bei jedem Immobilienerwerb fällig und ist vom Käufer zu zahlen. Sie wird als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet und variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %.
Bestimmte Fälle, wie Erbschaften oder Verkäufe unter Familienangehörigen, bieten jedoch die Möglichkeit, Steuervergünstigungen zu nutzen.
Die Grunderwerbsteuer in Bremen beträgt derzeit 5,0 %. Im Vergleich zu anderen Bundesländern liegt Bremen damit im Mittelfeld. Da die Grunderwerbsteuer einen wesentlichen Teil der Kaufnebenkosten ausmacht, sollte sie bei der finanziellen Planung eines Immobilienkaufs sorgfältig einkalkuliert werden.
Grunderwerbsteuer in Bremen berechnen
In Bremen liegt der Grunderwerbsteuersatz derzeit bei 5,0 %. Um die Grunderwerbsteuer zu berechnen, kann folgende Formel verwendet werden:
Formel zur Berechnung der Grunderwerbsteuer in Bremen:
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis der Immobilie × Steuersatz
Beispiel: Angenommen, der Kaufpreis einer Immobilie in Bremen beträgt 300.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 5,0 % ergibt sich die Grunderwerbsteuer wie folgt:
Grunderwerbsteuer = 300.000 Euro × 0,05 = 15.000 Euro
In diesem Beispiel beträgt die Grunderwerbsteuer somit 15.000 Euro. Diese Summe sollte bei der Finanzplanung des Immobilienkaufs einkalkuliert werden.
Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird unmittelbar nach Abschluss eines Grundstückskaufvertrags fällig. In der Regel übermittelt der Notar die relevanten Kaufdaten an das zuständige Finanzamt.
Nach eingehender Prüfung erhält der Käufer vom Finanzamt einen Steuerbescheid. Die festgesetzte Steuer ist innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Erst nach Zahlungseingang stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung ins Grundbuch erforderlich ist.
Ausnahmen und Steuerbefreiungen
In bestimmten Fällen wird die Grunderwerbsteuer ganz oder teilweise erlassen:
Möglichkeiten der Erstattung:
Unter bestimmten Bedingungen kann in Hamburg eine Rückerstattung der Grunderwerbsteuer beantragt werden: