91710 Gunzenhausen

Wie-neu-Wohnung in der Südstadt zu verkaufen

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Wohnfläche ca. 75 m² Zimmer 3 Kaufpreis 235.000 EUR
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Objektnummer 24247030
Kaufpreis 235.000 EUR
Wohnfläche ca. 75 m²
Wohnungstyp Erdgeschosswohnung
Provision Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Modernisierung / Sanierung 2014
Zustand der Immobilie gepflegt
Bauweise Massiv
Zimmer 3
Schlafzimmer 2
Badezimmer 1
Baujahr 1968
Ausstattung Garten/-mitbenutzung, Einbauküche, Balkon
Energieausweis
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103.66 kWh/m2a
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Energieausweis Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis 17.09.2034
Heizungsart Etagenheizung
Endenergiebedarf 103.66 kWh/m²a
Energie-Effizienzklasse D
Befeuerung Gas
Wesentlicher Energieträger Gas
Baujahr laut Energieausweis 1968
Objektbeschreibung
Willkommen in Ihrer neuen Hochparterrewohnung aus dem Jahr 1968!
Die Wohnung wurde im Jahr 2014 umfassend modernisiert und ist seither kaum abgenutzt.

Ein Einzug ist sofort möglich, da die Wohnung nicht vermietet ist.
Das gepflegte Objekt bietet Ihnen auf einer Wohnfläche von ca. 75 m² eine durchdachte Raumaufteilung mit gehobener Ausstattungsqualität. Drei gut geschnittene Zimmer in gepflegtem Zustand und ein schöner Balkon mit Gartenzugang versprechen eine angenehme Wohnatmosphäre.
Durch die Modernisierung im Jahr 2014 entspricht die Ausstattung zeitgemäßen Wohnansprüchen.

Für eine persönliche Besichtigung und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin und überzeugen Sie sich selbst von den Vorzügen dieser gepflegten Immobilie.
Lage
Gunzenhausen ist eine Stadt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in Mittelfranken. Der staatlich anerkannte Erholungsort liegt am Altmühlsee. Mit rund 16.000 Einwohnern ist Gunzenhausen die zweitgrößte und mit 82,73 Quadratkilometern die drittgrößte Gemeinde des Landkreises.

Gunzenhausen liegt im Nordwesten des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen in der Region Westmittelfranken, inmitten des Fränkischen Seenlandes und südöstlich des Altmühlsees auf einer Höhe von 416 m ü. NN am südöstlichen Rand der Frankenhöhe. Südlich und östlich von Gunzenhausen erheben sich die Juraberge der Fränkischen Alb.
Die Stadt wird von der Altmühl durchflossen. Im Zuge der Entstehung des Fränkischen Seenlandes wurde nördlich von Gunzenhausen der Altmühlsee aufgestaut, der mittlerweile ein weitaus bekanntes und beliebtes Naherholungsgebiet darstellt.
Ausstattung
Die Wohnung verfügt über insgesamt drei Zimmer und ist ideal für Paare, kleine Familien oder Singles. Beim Betreten der Wohnung gelangt man in den zentralen Flur, von dem aus alle Zimmer erreichbar sind. Die beiden Schlafzimmer bieten ausreichend Platz für Betten und Schränke und zeichnen sich durch ihre Helligkeit aus.

Das Wohnzimmer, der größte Raum der Wohnung, ist lichtdurchflutet und bietet Zugang zum Balkon. Dieser ist ideal für gemütliche Stunden im Freien. Die Küche ist separat und beinhaltet eine moderne Einbauküche und einen kleinen Essbereich.

Das Bad wurde 2014 komplett saniert und ist mit modernen Sanitärobjekten sowie einer Badewanne ausgestattet. Die Elektrik sowie die Wasser- und Abwasserleitungen wurden im Zuge der Kernsanierung 2014 ebenfalls erneuert, was langfristige Sicherheit und Komfort bedeutet.

Die Wohnung verfügt über eine Etagenheizung, die für eine effiziente und individuell regelbare Wärmeversorgung sorgt. Die hellen Böden sowie die großen Fensterfronten tragen zusätzlich zur freundlichen Atmosphäre bei.
Sonstige Angaben
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 17.9.2034.
Endenergiebedarf beträgt 103.66 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1968.
Die Energieeffizienzklasse ist D.

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

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Nora Thomas
Luitpoldstraße 24
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