49610 Quakenbrück

Charmanter Bungalow in ruhiger Siedlungslage

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Wohnfläche ca. 113 m² Grundstück ca. 694 m² Zimmer 4 Kaufpreis 278.000 EUR
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Objektnummer 24196038
Kaufpreis 278.000 EUR
Wohnfläche ca. 113 m²
Haustyp Bungalow
Provision Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Bezugsfrei ab nach Vereinbarung
Modernisierung / Sanierung 2010
Zustand der Immobilie modernisiert
Bauweise Massiv
Zimmer 4
Schlafzimmer 3
Badezimmer 2
Baujahr 1972
Ausstattung Terrasse, Gäste-WC, Einbauküche
Stellplatz 1 x Freiplatz, 1 x Garage
Energieausweis
Energieinformation Zum Zeitpunkt der Anzeigenerstellung lag kein Energieausweis vor.
Heizungsart Zentralheizung
Befeuerung Gas
Objektbeschreibung
Auf einem ca. 694 m² großen Eigentumsgrundstück präsentiert sich dieser gut geschnittene Bungalow in einem beliebten und ruhigen Wohngebiet unweit des Quakenbrücker Stadtzentrums. Die Immobilie ist bereits teilweise modernisiert, auch aus energetischer Sicht. Sie eignet sich für Paare ebenso wie für kleine oder große Familien, denn auch eine Aufstockung scheint ohne Weiteres möglich.

Der Bungalow verfügt über eine Wohnfläche von ca. 113 m². Diese verteilt sich unter anderem auf bis zu drei Schlafzimmer, einen überdurchschnittlich großen Wohn- und Essbereich und eine räumlich getrennte Küche. Zudem sind zwei Bäder sowie ein Hauswirtschaftsraum vorhanden.

Im Gartenbereich lädt die überdachte Terrasse mit elektrischer Beschattung zum Verweilen ein. Für die Unterbringung der Gartengeräte sind zwei kleine Gartenhäuschen vorhanden. Zusätzlich ist die Immobilie teilweise unterkellert und verfügt außerdem über eine direkt mit dem Wohnhaus verbundene Garage mit elektrischem Sektionaltor.

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Hinweise: Die Bilder enthalten zum Teil eine KI-generierte Möblierung. Ein Energieausweis lag bei Anzeigenerstellung noch nicht vor.
Lage
Die Immobilie befindet sich in beliebter und ruhiger Siedlungslage der zum Kreis Osnabrück zählenden Stadt Quakenbrück, die Verwaltungssitz der Samtgemeinde Artland ist und mit seinen über 13.000 Einwohnern den wirtschaftlichen und kulturellen Mittelpunkt zwischen dem Oldenburger Münsterland und dem Osnabrücker Nordland darstellt. Der als "Brücke über das bebende Sumpfland" übersetzte Stadtname beschreibt das durch Moore, weite Felder und alte Baumbestände geprägte Umland, das zu ausgiebigen Radtouren, langen Wanderungen und idyllischen Reitausflügen einlädt. Inmitten dieser Landschaft ermöglicht Quakenbrück ein zugleich naturnahes und städtisches Wohnen, mit allen Vorzügen einer gut ausgebauten Infrastruktur. Hierzu zählt auch ein breites Sportangebot, das von den klassischen Sportarten wie Tennis bis hin zu ausgefallenen Betätigungen wie Angeln oder Segelfliegen reicht. Wer dennoch nicht auf ein gewisses Großstadtflair verzichten möchte, ist dank der NordWestBahn und der unweit gelegenen Autobahn A1 auch schnell in Osnabrück, Oldenburg oder Bremen.
Ausstattung
* Beliebte Siedlungslage von Quakenbrück

* Eigentumsgrundstück

* Bungalow, Aufstockung nach erster Einschätzung möglich

* Teilweise modernisiert

* Kunststofffenster (ca. 2010) mit elektrischen Rollläden

* Einblasdämmung und Dämmung Geschossdecke

* Zwei Bäder

* Einbauküche

* Überdachte Terrasse mit elektrischer Beschattung

* Zwei kleine Gartenhäuschen

* Teilweise unterkellert

* Garage mit elektrischem Sektionaltor
Stellplatz
1 x Freiplatz, 1 x Garage
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

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