90579 Langenzenn

Baugrundstück für Doppelhaushälfte mit Doppelgarage in Langenzenn-Lohe

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Grundstück ca. 777 m² Kaufpreis 320.000 EUR
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Objektnummer 24369036
Kaufpreis 320.000 EUR
Objektart Grundstück
Provision Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Energieausweis
Energieinformation Zum Zeitpunkt der Anzeigenerstellung lag kein Energieausweis vor.
Objektbeschreibung
Dieses großzügige Grundstück befindet sich in der ruhigen und naturnahen Umgebung von Langenzenn-Lohe. Es bietet ausreichend Platz für den Bau zweier Doppelhaushälften oder ein Einfamilienhaus und ist somit ideal für Selbstbauer oder Bauträger. Auf dem Grundstück befindet sich eine Doppelgarage, die zusätzlichen Stauraum und Parkmöglichkeiten bietet. Das Grundstück ist eben und gut geschnitten, was vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für Ihr Bauvorhaben ermöglicht. Die Infrastruktur ist gut, mit einer schnellen Anbindung an die umliegenden Städte und die Autobahn. Ein perfektes Grundstück für all jene, die die Kombination aus ländlicher Ruhe und guter Erreichbarkeit schätzen.
Lage
Das Grundstück in Langenzenn-Lohe bietet eine ruhige und naturnahe Lage, ideal für diejenigen, die das ländliche Flair genießen, ohne auf gute Anbindungen verzichten zu müssen. Die Stadt Langenzenn ist nur wenige Autominuten entfernt und bietet alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Die Verkehrsanbindung ist ebenfalls hervorragend: Über die nahegelegene B470 erreichen Sie schnell die Autobahn A3, die eine direkte Verbindung nach Nürnberg und Würzburg ermöglicht. Die nächste Bushaltestelle ist ebenfalls gut erreichbar, mit regelmäßigen Verbindungen nach Langenzenn und in die Umgebung. Diese Kombination aus ländlicher Ruhe und guter Erreichbarkeit macht das Grundstück besonders attraktiv für Pendler und Naturfreunde.
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

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