63456 Hanau / Steinheim am Main

Exklusive Altstadtnähe: Parkähnliches Bestandsgrundstück mit Potential!

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Wohnfläche ca. 182 m² Grundstück ca. 2.180 m² Zimmer 4 Kaufpreis 1.200.000 EUR
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Objektnummer 24084003
Kaufpreis 1.200.000 EUR
Wohnfläche ca. 182 m²
Haustyp Einfamilienhaus
Provision Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Modernisierung / Sanierung 2021
Zustand der Immobilie modernisiert
Bauweise Massiv
Zimmer 4
Schlafzimmer 3
Badezimmer 1
Baujahr 1946
Nutzfläche ca. 87 m²
Ausstattung Terrasse, Gäste-WC, Einbauküche, Balkon
Dachform Satteldach
Stellplatz 3 x Freiplatz, 1 x Garage
Energieausweis
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163.00 kWh/m2a
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Energieausweis Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis 09.06.2034
Heizungsart Zentralheizung
Endenergiebedarf 163.00 kWh/m²a
Energie-Effizienzklasse F
Befeuerung Gas
Wesentlicher Energieträger Gas
Baujahr laut Energieausweis 1946
Objektbeschreibung
In Traumlage am Rande der Altstadt von Hanau Steinheim befindet sich dieses knapp 2200 m² große Grundstück mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten: Exponiertes WOHNEN in top-gepflegter, eleganter, Bestandsimmobilie? Oder lukrative Grundstückspotenziale entwickeln und NEU beBAUEN?

Das freistehende, ursprünglich im Jahr 1946 massiv erbaute und voll unterkellerte, im Laufe der Jahre umgebaute sowie erweiterte, und im Jahr 1995 kernsanierte Einfamilienhaus mit insgesamt ca. 182 m² Wohnfläche, befindet sich in exklusiver Wohnlage auf einem parkähnlichen Grundstück, nur einen "Katzensprung" von der Steinheimer Altstadt entfernt.

Das stilvolle Wohndomizil verfügt über einen großen Wohn-/Essbereich im Erdgeschoss und drei Schlafräume im Obergeschoss sowie zahlreiche Ausstattungsdetails und viele Extras: Das Schlafzimmer mit Bad sowie Ankleide-Zimmer "en-suite", eine zeitlose "Miele"-Einbauküche mit "Miele"-Elektrogeräten gehören ebenso zur Ausstattung, wie die im Jahr 2021 erneuerte Gas-Heizungsanlage der Firma "Brötje".

Folgende Gewerke wurden in den Jahren 1995 und 2017 im Rahmen einer umfassenden Sanierung und Erweiterung erneuert:

* Dämmung der Hausfassade und des Daches (1995)
* Badezimmer und Gäste-WC (1995)
* Hauselektrik (1995)
* Sicherheits-Eingangstür (2017)
* Fenster Erdgeschoss (2017)

Eine geräumige Garage und drei PkW-Außenstellplätze runden dieses hochattraktive Immobilienangebot ab.
Lage
Steinheim selbst ist mit seinen ca. 13.000 Einwohnern neben der Kernstadt der größte Stadtteil Hanaus. Der anfänglich wohl als Fischerdorf am Main gegründete Ort ist mit seinen liebevoll restaurierten Fachwerkhäusern, für seine Altstadt und die gute landestypische Gastronomie, weit über die Grenzen Hanaus bekannt. Steinheim ist Ausgangspunkt der hessischen Apfelweinstraße sowie Station der Deutschen Fachwerkstraße.

Durch die direkt angrenzende B43 und die A 3 empfiehlt sich Steinheim als perfekter Ausgangspunkt in das Rhein-Main-Gebiet, insbesondere mit Zielort Frankfurt am Main und dem Frankfurter Flughafen. Die Frankfurter Innenstadt erreichen Sie mit der S-Bahn, die in einem 30-minütigen Turnus dorthin abfährt, in ca. 35 Minuten.

Sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfs, wie z.B. Kindergärten, Schulen, Ärzte, Kreditinstitute und Einkaufsmöglichkeiten, runden die Attraktivität dieses Standorts ab.
Stellplatz
3 x Freiplatz, 1 x Garage
Sonstige Angaben
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 9.6.2034.
Endenergiebedarf beträgt 163.00 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1946.
Die Energieeffizienzklasse ist F.

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

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