51766 Engelskirchen

Zweifamilienhaus nahe Zentrum Engelskirchen mit parkähnlichem Garten

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Wohnfläche ca. 197 m² Grundstück ca. 4.613 m² Zimmer 7 Kaufpreis 659.000 EUR
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Objektnummer 24131031
Kaufpreis 659.000 EUR
Wohnfläche ca. 197 m²
Haustyp Zweifamilienhaus
Provision Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Zustand der Immobilie renovierungsbedürftig
Bauweise Massiv
Zimmer 7
Schlafzimmer 4
Badezimmer 2
Baujahr 1969
Ausstattung Terrasse, Gäste-WC, Garten/-mitbenutzung, Balkon
Stellplatz 3 x Freiplatz, 3 x Garage
Energieausweis
Energieinformation Zum Zeitpunkt der Anzeigenerstellung lag kein Energieausweis vor.
Heizungsart Zentralheizung
Befeuerung Gas
Objektbeschreibung
Dieses Zweifamilienhaus befindet sich in bester Zentrumslage von Engelskirchen und grenzt direkt an den Wald. Mit einer Wohnfläche von ca. 197 m² bietet die Immobilie genügend Platz für zwei Haushalte. Das Haus wurde im Jahr 1969 erbaut und verfügt über insgesamt 4 Zimmer, welche alle als Schlafzimmer genutzt werden können. Zwei Badezimmer sorgen für ausreichend Komfort und Privatsphäre.

Die Immobilie besteht aus zwei separaten Wohneinheiten, wobei die Wohnung im Erdgeschoss bereits renoviert wurde und über eine Wohnfläche von ca. 93 m² verfügt. Die obere Wohnung mit ca. 104 m² ist hingegen komplett renovierungsbedürftig. Beide Wohneinheiten bieten jeweils eine Küche, ein Wohnzimmer und ein Bad. Der direkte Zugang zur überdachten Terrasse im OG und der Terrasse im EG, ermöglicht es den Bewohnern, die idyllische Umgebung zu genießen.

Ein Highlight dieser Immobilie ist der parkähnliche Garten, welcher mit einer Teichanlage, einem Bachlauf, einem Brunnen und Bauland ausgestattet ist. Hier finden Sie Ruhe und Erholung inmitten der Natur. Zudem stehen Ihnen drei Garagen zur Verfügung, wovon eine als Werkstatt genutzt werden kann.

Die Ausstattungsqualität der Immobilie ist einfach, jedoch bietet sie dank der Raumverteilung und des weitläufigen Gartens ein hohes Potential. Die Zentralheizung sorgt für wohlige Wärme an kalten Tagen.

Insgesamt präsentiert sich dieses Zweifamilienhaus als idealer Ort für Naturliebhaber, die die Kombination aus Zentrumsnähe und erholsamer Waldlage schätzen. Die Möglichkeit, eine Wohneinheit zu renovieren und nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten, bietet ein hohes Maß an Flexibilität. Verpassen Sie nicht die Chance, dieses spannende Immobilienangebot zu entdecken und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin.
Ein Energieausweis lag zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung nicht vor.
Lage
Engelskirchen ist ein traumhaftes Örtchen im Oberbergischen Kreis. Der Marktplatz mit seinen modernen Cafés und Geschäften lädt zum Bummeln ein. Die Umgebung ist durch die direkte Anbindung an die Bahn optimal genutzt. Diese Immobilie befindet sich unweit des Zentrums und ist fußläufig erreichbar, aber zugleich am Waldesrand gelegen. In einem verkehrsberuhigten Ortsteil mit Kinderspielplatz. Somit bietet sie eine idyllische Lage, während man bequem zu Fuß ins Stadtzentrum laufen kann, wo alle Annehmlichkeiten wie Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Sparkassen und mehr vorhanden sind. Auch ein Gymnasium und eine Grundschule befinden sich in der Stadt Engelskirchen.
Die Anbindung an Städte wie Köln und Olpe ist ebenfalls optimal, in ca. 10 Fahrminuten erreicht man die A4 und von da aus in ca. 30 Minuten Köln, als auch Olpe.
Ausstattung
zwei separate Wohneinheiten a 93 m² im EG und 104 m² im OG
parkähnliche Gartenanlage, mit Bachlauf,
Gartenhaus zum Feiern eingerichtet
Frischwasserteich und Brunnen
Überdachter, halboffener Wintergarten
Gartenhaus
3 Garagen
Bauland
Ab 1.9.2024 beide Wohnungen Mieterfrei
Stellplatz
3 x Freiplatz, 3 x Garage
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

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