55411 Bingen am Rhein

*** Darlehensübernahme Zinssatz ca. 2,5% möglich *** MFH in zentraler Lage mit Wasser und Burgblick

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Wohnfläche ca. 837,02 m² Grundstück ca. 621 m² Kaufpreis 1.495.000 EUR
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Objektnummer 23001033
Kaufpreis 1.495.000 EUR
Wohnfläche ca. 837,02 m²
Zins- und Renditehaus Mehrfamilienhaus
Provision Käuferprovision beträgt 5,95 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Zustand der Immobilie gepflegt
Bauweise Massiv
Baujahr 1957
Vermietbare Fläche ca. 837 m²
Dachform Satteldach
Energieausweis
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270.60 kWh/m2a
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Energieausweis Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis 06.06.2032
Heizungsart Ofenheizung
Endenergiebedarf 270.60 kWh/m²a
Energie-Effizienzklasse H
Befeuerung Gas
Wesentlicher Energieträger Gas
Baujahr laut Energieausweis 1957
Objektbeschreibung
Dieses sehr gepflegte Mehrfamilienhaus liegt in einer zentralen Lage von Bingen.
In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich die Technische Hochschule. Des Weiteren ist das Rheinufer in drei Fußminuten zu erreichen.

Hier können Ihre Mieter sowohl teilweise einen Rheinblick, als auch einen Burgblick genießen.

Die attraktive Kapitalanlage teilt sich in zwölf Wohneinheiten, mit einer gesamten Wohnfläche von ca. 795,02m² auf. Die Wohnung im Dachgeschoss wird gerade nachlegalisiert. Dann wird die Wohnfläche ca. 837,02m² betragen.

Der aktuelle durchschnittliche Mietpreis pro Quadratmeter beträgt ca. 7,91€.
Die aktuellen jährlichen Mieteinnahmen betragen zurzeit p.a. EUR 79.466,76.

Teilweise verfügen die Wohnungen über Balkone mit Blick auf die Burg Klopp und den Rhein.

Das Grundstück ist frei von Altlasten und Baulasten.
Lage
Bingen am Rhein, das Tor zum Mittelrhein, verspricht Rheinromantik pur! Spazieren Sie am Kulturufer entlang und genießen Sie magische Veranstaltungen wie Rhein in Flammen. Außerdem bringt Ihnen die „Hildegard-Stadt“ das Leben und Wirken der Hildegard von Bingen nahe und bietet traumhafte Ausblicke auf umliegende Weinberge und ein UNESCO-Welterbe.

Nördlich der Binger Innenstadt, über der die Burg Klopp thront, liegt das Rheinufer, das im Rahmen der Landesgartenschau zum lebendigen Kulturufer umgewandelt wurde. Es lädt zum Flanieren ein – flankiert von einem üppigen Blütenmeer auf der einen und traumhaften Aussichten auf der anderen Seite. Sie blicken auf sonnenbeschienene Weinhänge, den Zusammenfluss von Rhein und Nahe, die Mäuseturminsel mit dem sagenumwobenen Binger Mäuseturm und das Binger Loch, das den Eintritt des Rheins in das enge, felsige UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal markiert.

Dieses Panorama ist an jedem Tag beeindruckend. Zu Veranstaltungen wie dem Feuerwerksspektakel Rhein in Flammen aber liegt ein ganz besonderer Zauber über der Stadt Bingen und der Schönheit ihrer umliegenden Natur.

Nach Ihrem Bummel am Flussufer (oder einem Ausflug auf dem Rheinradweg) können Sie in der „Hildegard-Stadt“ auf den Spuren der Heiligen Hildegard von Bingen wandeln. Die Benediktinerin war eine der einflussreichsten Persönlichkeiten des Mittelalters und zahlreiche Orte wie das Historische Museum am Strom erinnern an ihre geistlichen und medizinischen Lehren, die bis heute von vielen verehrt werden.
Sonstige Angaben
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 6.6.2032.
Endenergiebedarf beträgt 270.60 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1957.
Die Energieeffizienzklasse ist H.

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

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