28309 Bremen – Sebaldsbrück

2 Baugrundstücke in direkter Nähe zum Schlosspark

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Grundstück ca. 800 m² Kaufpreis 250.000 EUR
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Objektnummer 24057023
Kaufpreis 250.000 EUR
Objektart Grundstück
Provision Käuferprovision beträgt 7,14 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Bezugsfrei ab nach Vereinbarung
Energieausweis
Energieinformation Zum Zeitpunkt der Anzeigenerstellung lag kein Energieausweis vor.
Objektbeschreibung
Die 2 Baugrundstücke liegen in einer ruhigen und dennoch zentralen Wohnlage von Sebaldsbrück, in unmittelbarer Nähe zum Schlosspark und Schlossparkbad.

Die nachbarschaftliche Bebauung ist geprägt durch freistehende Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser mit entsprechender Grundstücksgröße.

Die Flurstücke liegen in Angrenzung an das Grundstück eines Mehrfamilienhauses, sowie an Angrenzung an ein Einfamilienhaus.
Die Baugrundstücke weisen jeweils eine Größe von ca. 400 m² aus und können mit einem Einfamilienhaus oder über die Fläche von 800 m² mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden.

Für die Grundstücke gilt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 2317. Hieraus ergibt sich eine abweichende Bauweise (Vollgeschoss + Dachgeschoss) mit Grenzbebauung. Garage und Nebenanlagen sind möglich.

Bei den hier angebotenen Baugrundstücken handelt es sich um bereits vermessene Flurstücke, die von den Hauptgrundstücken im Grundbuch separiert ausgewiesen sind, welche durch Kauf aber über den notariellen Kaufvertrag ein separates Grundbuch erhalten.

Die Grundstücke sind noch nicht erschlossen.
Lage
Öffentliche Verkehrsmittel sowie Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Ein Kindergarten und eine Schule sind in wenigen Minuten zu erreichen.
Die Entfernung zum Stadtzentrum beträgt ca. 8 km.
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

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