48531 Nordhorn – Stadtflur

Familienfreundliche Wohnlage in Nordhorn: charmantes Einfamilienhaus in Stadtflur

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Wohnfläche ca. 81 m² Grundstück ca. 641 m² Zimmer 4 Kaufpreis 185.000 EUR
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Objektnummer 24242038
Kaufpreis 185.000 EUR
Wohnfläche ca. 81 m²
Haustyp Einfamilienhaus
Provision Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Modernisierung / Sanierung 1985
Zustand der Immobilie Sanierungsbedürftig
Bauweise Massiv
Zimmer 4
Badezimmer 1
Baujahr 1956
Ausstattung Terrasse, Garten/-mitbenutzung, Balkon
Energieausweis
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417.80 kWh/m2a
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Energieausweis Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis 28.11.2034
Endenergiebedarf 417.80 kWh/m²a
Energie-Effizienzklasse H
Wesentlicher Energieträger Erdgas leicht
Baujahr laut Energieausweis 1956
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht dieses im Jahr 1956 erbaute Einfamilienhaus. Die Immobilie befindet sich in einer beliebten und familienfreundlichen Wohngegend. Mit einer Wohnfläche von ca. 81 m² und einem großzügigen Grundstück von ca. 641 m² bietet dieses Grundstück ausreichend Platz für Ihre individuellen Bedürfnisse.

Das Haus verfügt über insgesamt ein Wohnzimmer, drei Schlafzimmer und ein Badezimmer. Im Erdgeschoss befinden sich das Elternschlafzimmer, ein Badezimmer, das 2005 saniert wurde, eine separate Küche sowie das gemütliche Wohnzimmer. Im Obergeschoss sind die zwei Kinderzimmer untergebracht.

Weitere Merkmale dieser Immobilie sind die 1965 erbaute Garage und die 1988 hinzugefügte großzügige und überdachte Terrasse, die ideal für gesellige Abende im Freien genutzt werden kann. Darüber hinaus wurden 1998 die Fenster teilweise ausgetauscht, um den Wohnkomfort zu erhöhen. Das Dach wurde nachträglich teilweise gedämmt.

Das Grundstück bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und genug Freiraum für Kinder zum Spielen oder für die Gestaltung eines schönen Gartens. Die Lage der Immobilie zeichnet sich durch ihre Familienfreundlichkeit und Nähe zu Kindergärten und Einkaufsmöglichkeiten aus.

Diese Immobilie bietet eine hervorragende Gelegenheit für Familien, die mit handwerklichem Geschick auf der Suche nach einem langfristigen Zuhause mit Potenzial und einer angenehmen Umgebung sind.

Vereinbaren Sie gerne einen Besichtigungstermin, um sich selbst von den Vorzügen dieses Einfamilienhauses zu überzeugen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihr neues Zuhause in einer beliebten Wohngegend zu entdecken und individuell zu gestalten.
Lage
Nordhorn ist die Kreisstadt und mit ca. 53.000 Einwohnern die größte Stadt des Landkreises Grafschaft Bentheim. Die Stadt liegt im äußersten Südwesten von Niedersachsens, ist eine Mitgliedsgemeinde der Euregio und grenzt direkt an die Niederlande.
Sie wird auch Wasserstadt genannt, da sie von mehreren Kanälen durchzogen ist und das Stadtzentrum von zwei Armen der Vechte umschlossen ist.
Die nächstgrößere Stadt auf niederländischer Seite ist Enschede, ca. 33 km südwestlich von Nordhorn. Auf deutscher Seite sind Münster und Osnabrück die nächstgelegenen größeren Städte.
Dieses Wohnhaus befindet sich in beliebter Wohnlage von Nordhorn. Die B213 sowie die B403 sind nur ca. 5 Autominuten entfernt, sodass die umliegenden Ortschaften sowie die A30 und A31 gut zu erreichen sind. Das Stadtzentrum liegt nur wenige Fahrrad-Minuten entfernt und bietet als Mittelzentrum eine gute Infrastruktur.
Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Banken, Ärzte, Apotheken und einen Lebensmittelmarkt sind in der näheren Umgebung dieses Wohnhauses vorhanden und in wenigen Minuten mit dem Fahrrad zu erreichen.
Sonstige Angaben
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 28.11.2034.
Endenergiebedarf beträgt 417.80 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Erdgas leicht.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1956.
Die Energieeffizienzklasse ist H.

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

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