Ein neutraler Immobilienberater ist in dieser Situation eine wertvolle Hilfe. Die beste Lösung entwickelt sich durch die sorgfältige Prüfung aller Möglichkeiten. Doch zuvor müssen die Partner erst einmal wissen, worum es eigentlich geht. Der erste Schritt ist daher die neutrale Wertermittlung durch einen unabhängigen, erfahrenen Gutachter, Sachverständigen oder Immobilienmakler.
Das sind die Möglichkeiten:
- Ein Partner übernimmt das Haus oder die Wohnung und zahlt den anderen aus.
- Die Immobilie wird verkauft, der Gewinn wird aufgeteilt.
- Die Immobilie wird einem gemeinsamen Kind übereignet.
- Das Immobilieneigentum wird in zwei unabhängige Einheiten aufgeteilt. Diese Realteilung ist eher selten, weil Immobilien schwer zu teilen sind und meistens Umbaumaßnahmen erforderlich wären.
- Die Immobilie bleibt im Besitz beider Partner, wird fremd vermietet und verwaltet. Die Einnahmen werden geteilt.
- Bei mangelndem Einigungswillen bleibt als letzte Möglichkeit eine Teilungsversteigerung, die wenig attraktiv ist, weil die Partner damit einen Teil ihrer Handlungsfreiheit aufgeben und vermutlich weniger erlösen als bei einem freien Verkauf.
Die Berater bei VON POLL IMMOBILIEN haben langjährige Erfahrung und können oft schon nach der ersten Besichtigung Vorschläge machen, wie eine tragfähige Lösung für die zukünftige Nutzung oder Verwertung aussehen kann.
Ehepaare, die nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung wird das während der Ehe erworbene Vermögen zwischen ihnen finanziell ausgeglichen. Zur Berechnung des Zugewinnausgleichs ist ein Wertgutachten über die materiellen Güter notwendig. Für eine noch laufende Hypothek haftet derjenige, der den Bankvertrag unterschrieben hat. Das sind in den meisten Fällen beide Partner. Für die Bank ist dabei unerheblich, ob sie verheiratet oder geschieden sind.
Je nach persönlicher Situation scheiden einige der oben genannten Möglichkeiten von vornherein aus: Dass einer der Partner die Immobilie übernimmt, ist häufig nicht möglich, weil keiner von beiden den anderen auszahlen kann. Die Realteilung scheitert oft daran, dass es nicht möglich ist, zwei baulich abgeschlossene Wohneinheiten herzustellen. In vielen Fällen ist die lukrativste, einfachste und schnellste Lösung, die Immobilie zu verkaufen. So ist für beide Seiten ein Neuanfang möglich, ohne Verpflichtung gegenüber dem ehemaligen Partner.
Die Chancen für einen gewinnbringenden Verkauf stehen derzeit gut. Die Nachfrage ist groß, die Immobilienpreise sind in den vergangenen Jahren kräftig gestiegen. Ein Verkaufswertgutachten gibt erste Planungssicherheit, die in dieser Lebensphase besonders wertvoll ist.
(Foto: © Barry D., Pixabay)