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Bundestagswahl: Welche Programme unterstützen den Immobilienerwerb?

20/02/2025 · Autor: Marius Grumbt


Eine Analyse der Wahlprogramme hat ergeben, dass das Thema „Wohnen“ für alle Parteien von Bedeutung ist, was angesichts seiner Relevanz nicht überrascht. Überraschend sind jedoch die teils stark unterschiedlichen Schwerpunkte. Generell zeigt sich, dass die Parteien auf der rechten Seite des Plenums – CDU/CSU, FDP und AfD – vor allem die Förderung des privaten Wohnungsbaus betonen, während die linken Parteien – SPD, Grüne, Die Linke und BSW – mehr auf sozialen Wohnungsbau und Mietpreisbremse fokussiert sind. Im Einzelnen:

CDU/CSU: Stärkung des Eigentums und Abbau von Bürokratie
Die CDU/CSU plant verschiedene Maßnahmen zur Förderung von Wohneigentum und zur Verbesserung der Wohnsituation. Dabei wird auch die Grunderwerbsteuer angesprochen, die eigentlich Ländersache ist. Die Union schlägt vor, dass die Bundesländer beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Eigentum einen Freibetrag von 250.000 Euro pro Erwachsenen und 150.000 Euro pro Kind gewähren. Zudem strebt die CDU/CSU eine grundlegende Reform des Bau- und Raumordnungsrechts an, um bürokratische Hürden abzubauen. Auch soll dauerhaftes Bauen in Gebieten ermöglicht werden, wo es bisher nur Ausnahmen gab. Um den Neubau anzukurbeln, soll eine zeitlich begrenzte degressive Sonderabschreibung für bezahlbaren Wohnraum eingeführt werden. Zudem sollen die Kosten energetischer Sanierungen bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer abzugsfähig sein. Neue Standards, die die Baukosten ohne nennenswerten Mehrwert erhöhen, sind jedoch nicht vorgesehen.

FDP: Steuererleichterungen und beschleunigte Genehmigungen
Ähnlich wie die Union möchte die FDP die steuerlichen Abschreibungen im Wohnungsbau verbessern, die Sonderabschreibungen des Wachstumschancengesetzes fortführen und mit einem sofortigen Baukostenmoratorium gegen staatliche Kostentreiber vorgehen. Auch die FDP will Genehmigungsverfahren beschleunigen, beispielsweise durch den Verzicht auf Umweltgutachten. Ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für die erste selbstgenutzte Immobilie soll mit 500.000 Euro pro Person deutlich höher sein als bei der Union, wobei der Freibetrag für jedes Kind um 100.000 Euro steigt. Zusätzlich sollen nach Schweizer Vorbild Mittel aus der betrieblichen Altersvorsorge für den Erwerb von Wohneigentum genutzt werden können.

AfD: Radikale Steuerreformen ohne klare Gegenfinanzierung
Die AfD geht in ihren Vorschlägen am weitesten. Sie will die Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer vollständig abschaffen und auch die Grundsteuer beseitigen. Stattdessen soll die Grunderwerbsteuer für Käufer mit Hauptwohnsitz außerhalb der EU auf 20 Prozent erhöht werden. Die AfD plant zudem, ideologisch motivierte Belastungen wie die EEG-Umlage, CO2-Steuer und das Gebäudeenergiegesetz abzuschaffen. Diese Maßnahmen könnten den privaten Wohnungsbau tatsächlich ankurbeln, aber es bleibt unklar, wie die finanziellen Lücken, die dadurch im Haushalt entstehen würden, geschlossen werden sollen, da die Grunderwerbsteuer Ländersache ist.

SPD: Förderung von Bestandsimmobilien und Modelle für Einheimische
Im Wahlprogramm der SPD fallen zwei Begriffe besonders auf: „Jung kauft Alt“ und „Einheimischen-Modelle“. Das erste bezieht sich auf das seit September letzten Jahres laufende Förderprogramm für den Erwerb von Bestandsimmobilien, das Familien mit minderjährigen Kindern und einem kleinen bis mittleren Einkommen zinsgünstige KfW-Darlehen bietet. Die SPD plant, dieses Programm fortzuführen. Das Einheimischen-Modell soll Kommunen die Möglichkeit geben, ortsansässigen Familien und Personen vergünstigtes Bauland anzubieten, um den sozialen Zusammenhalt zu stärken und spekulativen Preissteigerungen entgegenzuwirken. Zur Grunderwerbsteuer äußert sich die SPD in ihrem Wahlprogramm nicht, ebenso wenig wie die Grünen.

Grüne: Entlastung bei Nebenkosten und klimafreundliche Prämien
Im Vergleich zu den vorherigen Parteien gehen die Grünen ausführlicher auf den sozialen Wohnungsbau und die Mietpreisbremse ein, ohne jedoch direkt auf den privaten Wohnungsbau zu fokussieren. Dennoch erwähnen sie zwei Punkte: Zum einen sollen Käufer bei Nebenkosten wie Makler- und Notargebühren entlastet werden, ohne dass dies näher erläutert wird. Zum anderen planen die Grünen eine Wohnungsbauprämie, deren Höhe mit der Inflation steigt und die eine Klimakomponente enthält, um Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern.

Die Linke: Staatlicher Wohnungsbau und tiefgreifende Marktinterventionen
Die Linke betrachtet den Wohnungsbau als staatliche Aufgabe. Im Programm heißt es: „Mieten runter“, „Investoren zurückdrängen“, „Leerstand beenden“. Sie schlägt vor, dass die Besetzung von seit mindestens einem Jahr leerstehendem Wohnraum zu einem dauerhaften Wohnrecht führen soll, es sei denn, die Eigentümer bieten die Wohnungen zu sozialverträglichen Mieten an. Zudem plant die Partei, Immobilienkonzerne mit über 3.000 Wohnungen in öffentliches Eigentum zu überführen und jährlich 20 Milliarden Euro in den gemeinnützigen Wohnungsbau zu investieren. Ein bemerkenswerter Punkt ist die Beendigung der Zwangsunterbringung von Flüchtlingen in Massenunterkünften, um regulären, bedarfsgerechten Wohnraum für diese Menschen zu schaffen. Die Linke erwähnt jedoch nicht, dass dieser Punkt eher kontraproduktiv für die Wohnungspreise und Mieten sein könnte.

Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW): Mischung aus Mieterschutz und Eigentumsförderung
Im Programm von Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) fallen häufig die Begriffe „Mietpreisbremse“ und „sozialer Wohnungsbau“. Im Gegensatz zur Linken wird der private Wohnungsbau jedoch nicht vollständig ignoriert. Die BSW plant, Familien beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum von der Grunderwerbsteuer zu befreien. Zudem wird die Reform der Grundsteuer kritisiert, die zu erheblichen Mehrbelastungen für viele Bürger führt. Dem möchte die BSW mit einem Belastungsmoratorium für „normale Eigenheimbesitzer“ entgegenwirken.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dies die wichtigsten Punkte aus den Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagswahl im Bereich Wohnen sind. Wie diese beurteilt werden, müssen letztendlich die Wählerinnen und Wähler selbst entscheiden.

 

Quelle: Hüttig & Rompf, 06.02.2025


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