Das Bundesfinanzhof-Urteil bringt eine erfreuliche Änderung für Immobilienerben: Wer gemeinsam mit anderen eine geerbte Immobilie übernimmt und innerhalb von zehn Jahren verkauft, muss nun keine Einkommensteuer mehr zahlen.
Diese bisherige Praxis der Finanzämter wurde durch das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs in München revidiert. Das Gericht entschied, dass für den Verkauf einer zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörenden Immobilie keine Einkommensteuer seitens der Finanzämter erhoben werden darf. Der Kläger in diesem Fall erbte im Jahr 2015 gemeinsam mit seinen beiden Kindern eine Immobilie und veräußerte sie Anfang 2018 nach der Auflösung der Erbengemeinschaft.