Wer sich einen Grundbuchauszug genauer ansieht, erfährt vieles Wissenswertes über die Liegenschaft. Und dabei gilt: Was im Grundbuch steht, wird als richtig angesehen. Umso wichtiger ist es für Immobilienkäufer, vor dem Kauf den Grundbuchauszug genau zu prüfen - um zu verstehen, welche Grunddienstbarkeiten auf der Immobilie liegen, um später böse Überraschungen zu vermeiden.
Was ist eigentlich das Grundbuch?
Das Grundbuch ist eine Einrichtung, die aus dem österreichischen Recht stammt und in der Region Trentino-Südtirol sowie in bestimmten anderen Gebieten Italiens besteht. Es ist ein öffentlich geführtes Verzeichnis, das den Zweck hat, die Eigentumsverhältnisse an Liegenschaften allgemein ersichtlich zu machen. Für jede Katastralgemeinde ist ein zweisprachiges, in italienischer und deutscher Sprache geführtes Verzeichnis aller Grundstücke eingerichtet und es sind alle dinglichen Rechte sowie Belastungen aufgezeichnet. Auch sämtliche der Liegenschaften betreffende Veränderungen von Tatsachen werden im Grundbuch eingetragen.
Gliederung des Grundbuches
Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch (gebildet aus den einzelnen Grundbucheinlagen) und der Urkundensammlung.
Hauptbuch: Das, in zwei Abteilungen unterteilte, Hauptbuch ist für jede Katastralgemeinde angelegt und stellt den wichtigsten Teil des Grundbuches dar.
In der Abteilung römisch „I“ scheinen nur jene Liegenschaften auf, die geschlossene Höfe bilden und daher bei Veränderungen des Gutbestandes den Bestimmungen des Höfegesetzes unterliegen.
In der Abteilung römisch „II“ des Hauptbuches, werden die restlichen Liegenschaften angeführt, die keinen Verwaltungsbeschränkungen unterliegen.
Jede Grundbuchseinlage besteht aus drei, durch die Buchstaben A, B und C gekennzeichnete Blätter:
Blatt A - Immobilienübersicht:
Dieses Dokument enthält Informationen über die Parzelle, die Eigenschaft, den materiellen Anteil und gegebenenfalls Gemeinschaftseigentum (Kondominium). Des Weiteren sind aktive Dienstbarkeiten aufgeführt, die der Immobilie zugutekommen.
Blatt B - Eigentümerdetails und Übertragungsmethode:
In diesem Dokument finden sich Angaben zu den Eigentümerdaten sowie zur Art und Weise, wie die Immobilie übertragen wurde, sei es durch Kauf, Schenkung, Erbschaft oder ähnliche Verfahren.
Blatt C - Belastungen der Immobilie:
Das Lastenblatt beinhaltet Informationen über Hypotheken, Vereinbarungen, soziale Verpflichtungen, Denkmalschutz und passive Dienstbarkeiten, die die Immobilie beeinflussen, sei es zu ihrem Gunsten oder zu Gunsten einer anderen Immobilie.
Änderungen im Grundbuch
Änderungen im Grundbuch dürfen nur durch Dekret des Grundbuchsrichters nach strengster Kontrolle der Gesetzmäßigkeit und Wirkung des Rechtstitels sowie der Übereinstimmung mit dem Grundbuchsstand auf Grundlage von beglaubigten Testamenten, gerichtlichen Urteilen oder notariellen bzw. notarielle beglaubigten Urkunden durchgeführt werden.
Grundbucheintrag: Aufgabe des Notars
Sobald der Notarvertrag unterschrieben ist, wird der Käufer nicht sofort Eigentümer der Immobilie. Denn der Notar muss erst beim zuständigen Grundbuchamt die Änderung im Grundbuch mittels Grundbuchantrag veranlassen. Gleichzeitig werden auch evtl. Hypotheken vom Vorbesitzer gelöscht und/oder zeitlich auch eine neue Hypothek eingetragen, denn in den meisten Fällen muss der Käufer die Immobilie über die Bank finanzieren.
Für viele mag die Materie über das Grundbuch kompliziert und bürokratisch klingen. Doch die Erfahrung zeigt: die Eigentumsverhältnisse sind dank Grundbuch klar geregelt und immer nachvollziehbar.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!