Mit zunehmendem Alter der Bewohner und Bewohnerinnen wird meistens auch deren Haus oder Wohnung alt und unbequem. Wenn dann auch noch größere Reparaturen anstehen oder die Heizung erneuert werden muss, ist es entweder Zeit für einen Umbau oder den Umzug. Prüfen Sie in Ruhe, welche Lösung für Sie am besten ist.
Seniorenhaushalte in Deutschland erfüllen derzeit nach einer empirica-Studie im Durchschnitt nur die Hälfte von elf möglichen Kriterien für Barrierefreiheit. Dazu gehören der stufenlose Zugang zum Haus sowie zu allen Räumen, ausreichend Bewegungsfläche in Küche und Bad, eine erhöhte Durchgangsbreite von Türen und Fluren, ein Boden ohne Unebenheiten sowie eine bodengleiche Dusche.
Der Handlungsbedarf wird in Zukunft weiter steigen: Viele Deutsche erreichen heute dank guter Gesundheitsversorgung sowie verbesserter Lebens- und Arbeitsbedingungen ihren 85. oder sogar 90. Geburtstag. Bereits heute ist jeder und jede vierte Deutsche 65 Jahre und älter. Im Jahr 2050 wird jeder Neunte älter sein als 80 Jahre. Derzeit sind aber nur 1,5 Prozent aller Wohnungen barrierearm.
Die Bundesregierung unterstützt Umbaumaßnahmen mit dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ auch in Kombination mit weiteren Umbaumaßnahmen – zum Beispiel einer energetischen Sanierung oder Maßnahmen zum Einbruchschutz, die ebenfalls gefördert werden. Private Eigentümer und Mieter können – unabhängig von Einkommen und Alter – Zuschüsse beantragen, um Barrieren in Wohngebäuden abzubauen.
Bereits kleine Umbaumaßnahmen können zu großen Erleichterungen führen, beispielsweise der Einbau altersgerechter Sanitärobjekte. Für die staatliche Förderung gelten einheitliche Standards, die je nach Art der Immobilie und individuellem Bedarf genügend Gestaltungsspielräume bieten.
Wer sich im Alter einen Umbau nicht mehr zumuten will, hat als Immobilieneigentümer:in auch andere Möglichkeiten. Der Verkauf der alten Immobilie ist gerade in der jetzigen Zeit eine äußerst attraktive Alternative und ermöglicht den Umzug in eine bequeme neue Wohnung in guter Lage.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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