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Immobilienverkauf: Die beste Lösung bei Scheidung oder Trennung

24/11/2022 · Autor: Bayreuth


Scheidungen oder Trennungen sind oft das Ende einer belastenden Lebensphase – die Gemeinsamkeit endet im Streit um Materielles. Umso wichtiger ist es, das Emotionale vom Sachlichen zu trennen und die beste Lösung für das gemeinsame Immobilieneigentum zu finden.

Ein neutraler Immobilienberater ist in dieser Situation eine wertvolle Hilfe. Die beste Lösung entwickelt sich durch die sorgfältige Prüfung aller Möglichkeiten. Doch zuvor müssen die Partner erst einmal wissen, worum es eigentlich geht. Der erste Schritt ist daher die neutrale Wertermittlung durch einen unabhängigen, erfahrenen Gutachter, Sachverständigen oder Immobilienmakler.

Das sind die Möglichkeiten:

  • Ein Partner übernimmt das Haus oder die Wohnung und zahlt den anderen aus.
  • Die Immobilie wird verkauft, der Gewinn wird aufgeteilt.
  • Die Immobilie wird einem gemeinsamen Kind übereignet.
  • Das Immobilieneigentum wird in zwei voneinander unabhängige Einheiten aufgeteilt. Diese sogenannte Realteilung ist eher selten, weil Immobilien schwer zu teilen sind und meistens Umbaumaßnahmen erforderlich machen.
  • Die Immobilie bleibt im Besitz beider Partner, wird fremd vermietet und verwaltet. Ein Einnahmen werden geteilt.
  • Bei mangelndem Einigungswillen bleibt als letzte Möglichkeit eine Teilungsversteigerung, die wenig attraktiv ist, weil die Partner damit einen Teil ihrer Handlungsfreiheit aufgeben und vermutlich weniger erlösen als bei einem freien Verkauf.

Die Berater:innen bei VON POLL IMMOBILIEN können aus langjähriger Erfahrung oft schon nach der ersten Besichtigung Vorschläge für eine tragfähige Lösung, die zukünftige Nutzung oder Verwertung anbieten.

Rechtlich leben Ehepaare, die nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung wird das während der Ehe erworbene Vermögen zwischen den Partnern finanziell ausgeglichen. Für die Berechnung dieses Zugewinnausgleichs ist ein Wertgutachten über die materiellen Güter notwendig.

Für eine noch laufende Hypothek haftet derjenige, der den Bankvertrag unterschrieben hat. Das sind in den meisten Fällen beide Partner. Für die Bank ist es unerheblich, ob das Ehepaar verheiratet oder geschieden ist.

Je nach persönlicher Situation scheiden einige der oben genannten Möglichkeiten von Anfang an aus: So kommt es oft vor, dass keiner der Partner in Lage ist, den anderen auszuzahlen. Auch die Realteilung scheitert oft genug, weil es praktisch nicht möglich ist, zwei baulich abgeschlossene Wohneinheiten herzustellen.

Die lukrativste, einfachste und schnellste Lösung ist in vielen Fällen der Verkauf des Hauses oder der Wohnung. Damit ist für beide Seiten ein Neuanfang möglich ohne Verpflichtung gegenüber dem ehemaligen Partner.

(Foto: © Barry D., Pixabay)

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