99096 Erfurt – Löbervorstadt

Stilvolle Altbauwohnung im Dichterviertel

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Wohnfläche ca. 112,08 m² Zimmer 4 Kaufpreis 379.000 EUR
Objektnummer 24124134b
Kaufpreis 379.000 EUR
Wohnfläche ca. 112,08 m²
Balkon-/Terrassenfläche ca. 4,76 m²
Wohnung Etagenwohnung
Modernisierung / Sanierung 2024
Bauweise Massiv
Zimmer 4
Schlafzimmer 3
Badezimmer 1
Etage 1
Baujahr 1900
Nutzfläche ca. 11 m²
Ausstattung Gäste-WC, Balkon
Energieinformationen
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142.10 kWh/m2a
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Energieinformationen VERBRAUCH
Energieausweis gültig bis 31.05.2033
Heizungsart Zentralheizung
Endenergie-verbrauch 142.10 kWh/m²a
Energie-Effizienzklasse E
Befeuerung Gas
Baujahr laut Energieausweis 1900
Objektbeschreibung
Entdecken Sie diese stilvolle Altbauwohnung, die im Jahr 1900 erbaut wurde und durch umfassende Modernisierungsmaßnahmen sowie eine geplante energetische Modernisierung einen einzigartigen Mix aus historischem Charme und zeitgemäßem Wohnkomfort bietet.

Die Wohnung befindet sich im ersten Obergeschoss und besticht durch eine gelungene Raumaufteilung. Das helle Tageslichtbadezimmer ist mit einer Badewanne, einer separaten Dusche sowie dem Waschmaschinenanschluss ausgestattet, während ein zusätzliches Gäste-WC den Wohnkomfort erhöht.

Zusätzlichen Stauraum bieten eine kleine Abstellkammer außerhalb der Wohnung sowie ein Kellerabteil im Untergeschoss. Der Fahrradkeller steht allen Bewohnern zur Verfügung und rundet das Angebot ab.

Die Wohnung ist derzeit mit über 10€/m² vermietet. Mit der beliebten Lage und dem durchdachten Wohnkonzept ist sie sowohl für Eigennutzer als auch für Kapitalanleger eine attraktive Option. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) befindet sich aktuell in Gründung. Mit Verkauf gewährt der Verkäufer einen Zuschuss von 10.000€ zur Instandhaltungsrücklage.
Standorte
Die Löbervorstadt präsentiert sich als eine der begehrtesten Wohngegenden in Erfurt und vereint historischen Charme mit modernem Stadtleben. Diese exklusive Nachbarschaft ist bekannt für ihre idyllischen Straßen, historische Architektur und die Nähe zu allen Annehmlichkeiten der Stadt.
Die Löbervorstadt erstreckt sich südlich des Stadtzentrums von Erfurt und zeichnet sich durch ihre zentrale Lage aus. Mit erstklassiger Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten und Bildungseinrichtungen ist diese Wohngegend perfekt für Familien, Berufstätige und Kulturbegeisterte.
Die ruhige Atmosphäre, die Nähe zur Natur und die gleichzeitige Erreichbarkeit des urbanen Lebens machen diese Gegend zu einem idealen Wohnort.
Ausstattung
+ Bj. 1900
+ 2000 Sanierung (Heizungsanlage, Elektrik, Wasserleitungen etc.)
+ 2024/2025 energetische Renovierung (Dämmung Dachgeschoss, Kellergeschoss & Rückwand, Ausbau Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung)
+ WEG-Neugründung
+ Zuschuss zur Instandhaltungsrücklage durch Verkäufer à 10.000€
+ erstes Obergeschoss
+ Balkonanlage in Westausrichtung
+ Tageslichtbadezimmer mit Badewanne und Dusche
+ Gäste-WC
+ doppelt verglaste Holzfenster
+ Abstellkammer außerhalb der Wohnung und Kellerabteil
+ Fahrradkeller
+ vermietet
Weitere Informationen
Es liegt ein Energieverbrauchsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 31.5.2033.
Endenergieverbrauch beträgt 142.10 kwh/(m²*a).
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1900.
Die Energieeffizienzklasse ist E.

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

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