1. Realistisches Budget festlegen
Bevor Sie sich auf die Suche nach einer Immobilie machen, ist es wichtig, ein realistisches Budget aufzustellen. Berücksichtigen Sie dabei Ihre finanziellen Möglichkeiten einschließlich Ersparnisse, Kredite und laufende Kosten. Denken Sie nicht nur an den Kaufpreis, sondern auch an die klassischen Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer (in Hamburg 5,5 %), Notarkosten inkl. Grundbuchumschreibung ca. 2 %, eine eventuell anfallende Maklercourtage sowie eventuell anfallende Renovierungskosten.
Tipp: Nutzen Sie gerne den praktischen Budget-Rechner von VON POLL FINANCE, mit dem Sie in wenigen Schritten Ihren finanziellen Spielraum ermitteln können.
2. Lage, Lage, Lage:
Die Lage einer Immobilie hat nicht nur großen Einfluss auf die zukünftige Wertentwicklung, sondern auch auf Ihre Lebensqualität. Die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Arbeitsplätzen sind oft entscheidend.
3. Art der Immobilie definieren
Erstellen Sie eine Liste Ihrer Anforderungen und Wünsche an die Immobilie. Überlegen Sie, wie viele Zimmer Sie benötigen, ob Sie einen Garten oder Balkon wünschen und welche weiteren Ausstattungsmerkmale wichtig sind. Dies hilft Ihnen, Ihre Suche zu fokussieren und passende Angebote schneller zu identifizieren.
4. Finanzierung klären:
Klären Sie im Vorfeld Ihre Finanzierungsmöglichkeiten.
Durch die Ausstellung eines für Sie unverbindlichen und kostenfreien Finanzierungszertifikats, welches einen passenden Finanzierungsbetrag ausweist, zeigen Sie dem Verkäufer bzw. Makler, dass Sie sich bereits mit dem Thema beschäftigt haben und Sie bzgl. einer verbindlichen, objektbezogenen Finanzierungsbestätigung schnell handlungsfähig sind.
Auch hier können Sie auf die Unterstützung durch VON POLL FINANCE bauen.
5. Besichtigungen sorgfältig durchführen
Planen Sie genügend Zeit für Besichtigungen ein und achten Sie auf Details. Prüfen Sie den baulichen Zustand, eventuelle Mängel und den allgemeinen Eindruck der Immobilie. Grundsätzlich gilt nämlich beim Kauf von gebrauchten Immobilien der Grundsatz „Gekauft wie gesehen“.
Insbesondere bei älteren Immobilien kann es für Sie sinnvoll sein nach einem vielversprechenden ersten Besichtigungstermin einen Sachverständigen nach seiner Meinung zu fragen bzw. diesen im Rahmen einer zweiten Folgebesichtigungstermin auch nochmal das Objekt begutachten zu lassen.
6. Objektunterlagen gründlich studieren
Falls Ihnen eine Besichtigung gut gefallen hat, scheuen Sie sich nicht im Nachgang an die Besichtigung die weiteren vorliegenden Objektunterlagen anzufragen, welche es gründlich zu studieren gilt. Hierunter fallen z.B. Klassiker wie die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung bei WEG, die letzte Nebenkosten- bzw. Wohngeldabrechnung, einen gültigen Energieausweis, eine Wohnflächenberechnung, die Teilungserklärung, einen aktuellen Grundbuchauszug etc.
Die meisten Objektunterlagen werden sowieso spätestens bei einer Finanzierung durch eine Bank benötigt zwecks Vergabe einer verbindlichen Finanzierungsbestätigung.
7. Gebot abgeben
Sind Sie final zu dem Schluss gekommen, dass Sie die angebotene Immobilie gerne erwerben möchten, können Sie dem Verkäufer bzw. betreuenden Makler ihr schriftliches Gebot zukommen lassen. Ihr Gebot kann in voller Angebotshöhe erfolgen, muss es aber nicht. In jedem Fall ist immer gründlich zu prüfen, ob es sich um einen realistischen Angebotspreis handelt und wie viel Sie konkret beriet sind zu zahlen. Behalten Sie jedoch immer im Hinterkopf, dass eine Immobilie immer nur einmal verkauft werden kann und in der Regel derjenige Interessent den Zuschlag erhält, der das beste Gebot abgibt und im Idealfall auch schon eine stehende Finanzierung vorweisen kann.
8. Kaufpreisvereinbarung
Ist die Wahl auf Sie als Käufer gefallen, wird im nächsten Schritt in der Regel eine Kaufpreisvereinbarung geschlossen, welche den Verkäufer bzw. betreuenden Makler berechtigen, im Namen des Käufers einen Entwurf des Kaufvertrags durch das vom Käufer auszuwählende Notariat in Auftrag zu geben. Bitte beachten Sie hierbei, dass sollte es nicht zu einer notariellen Beurkundung beim ausgewählten Notariat kommen (z.B., weil die Bank einer Finanzierung nicht zustimmt), sind die Kosten für die Erstellung des Kaufvertragsentwurf durch Sie zu tragen. Dementsprechend sollte die Finanzierung im Vorfeld idealerweise bereits geprüft sein.
9. Notartermin
Nach Durchsicht des Entwurfs des Kaufvertrags sowie ggf. vorgenommenen Anpassungen auf beiden Seiten wird ein Termin für die notarielle Beurkundung abgestimmt, in welchem in Beisein von Käufer und Verkäufer der Kaufvertrag nochmal vorgelesen und wichtige rechtliche Folgen erläutert werden. Im Nachgang erfolgt die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags.
Im selben oder einem separaten Termin werden dann durch die Käufer noch die Grundschulden bestellt, sofern eine Finanzierung durch eine Bank gewünscht sein (dies ist der Regelfall, da die wenigsten Immobilien komplett aus dem Eigenkapital finanziert werden).
10. Rechtlicher und wirtschaftlicher Übergang einer Immobilie
Der wirtschaftliche Übergang einer Immobilie vom Verkäufer auf den Käufer, auch Nutzen- und Lastenwechsel genannt, erfolgt im Rahmen der Übergabe (Verrechnungstag) der Immobilie. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer alle mit der Immobilie verbundenen Rechte und Pflichten, wie z.B. die Zahlung von Grundsteuern und die Verantwortung für Instandhaltungskosten.
Der endgültige rechtliche Eigentumsübergang erfolgt mit der Eintragung des Käufers im Grundbuch, was je nach Grundbuchamt mehrere Wochen dauern kann.
Fazit
Der direkteste Weg zu Ihrem neuen Zuhause ist, sich mit Ihrer Immobiliensuche an einen Experten vor Ort zu wenden. Dafür sind Sie hier bereits an der richtigen Stelle. Hinterlegen Sie gerne Ihre Suchkriterien bei VON POLL IMMOBILIEN mit über 400 Standorten in ganz Deutschland und profitieren Sie von unser umfangreichen Marktkompetenz sowie unseren fortschrittlichen digitalen Prozessen.
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