95503 Hummeltal

Gepflegtes und modernes Wohnen in idyllischer Lage – Doppelhaushälfte in Hummeltal

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Wohnfläche ca. 125 m² Grundstück ca. 433 m² Zimmer 5 Kaufpreis 480.000 EUR
Objektnummer 25093022
Kaufpreis 480.000 EUR
Wohnfläche ca. 125 m²
Haus Doppelhaushälfte
Provision Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Bauweise Massiv
Zimmer 5
Badezimmer 1
Baujahr 1984
Ausstattung Terrasse, Gäste-WC, Einbauküche, Balkon
Dachform Satteldach
Energieausweis
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202.90 kWh/m2a
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Energieausweis VERBRAUCH
Energieausweis gültig bis 01.04.2035
Heizungsart Zentralheizung
Endenergie-verbrauch 202.90 kWh/m²a
Energie-Effizienzklasse G
Befeuerung Öl
Wesentlicher Energieträger Öl
Baujahr laut Energieausweis 1984
Objektbeschreibung
Diese charmante Doppelhaushälfte in solider Massivbauweise mit einer Wohnfläche von ca. 125 m² bietet großzügigen Platz für Familien oder Paare, die ein familienfreundliches Zuhause mit traumhaftem Ausblick auf die Natur im Bayreuther Umland suchen.

Die gepflegte Immobilie befindet sich auf einem ca. 433 m² großen Grundstück und wurde kontinuierlich modernisiert. Sie überzeugt durch ein zeitgemäßes Wohnambiente in ruhiger, naturnaher Umgebung. Ein zusätzliches Highlight ist die installierte Photovoltaikanlage auf beiden Dachseiten.

Der offene Grundriss und die geschmackvolle Innenausstattung schaffen eine einladende Wohnatmosphäre, in der man sich sofort wohlfühlt.
Das Haus verfügt über fünf Zimmer, ein modern ausgestattetes Badezimmer, zwei Gäste-WCs und einer modernen Küche mit hochwertigen Elektrogeräten.

Große Fensterflächen sorgen für viel Tageslicht und eröffnen den Blick auf den gepflegten Garten, der zum Verweilen und Entspannen einlädt. Ergänzt wird das Angebot durch eine überdachte Terrasse und einen Balkon, ideal für gemütliche Stunden im Freien.

Die zum Gebäude gehörende Garage befindet sich idealerweise direkt am Grundstück und kann über den eigenen Garten erreicht werden. Ein zusätzlicher Stellplatz befindet sich unmittelbar davor.

Insgesamt präsentiert sich diese Immobilie als perfekte Kombination aus Wohnkomfort, naturnaher Lage und moderner Ausstattung – ideal für alle, die ein bezugsfertiges Zuhause in idyllischer Umgebung suchen.

Für weitere Details kontaktieren Sie bitte Herrn Thomas Wilke, Immobilienmakler (IHK), unter der +49 151 561 962 92.
Standorte
Die Immobilie befindet sich im beschaulichen Pettendorf, einem Teil der Gemeinde Hummeltal.

Die idyllische Lage der Doppelhaushälfte sorgt für eine ruhige und erholsame Wohnatmosphäre, ohne dabei auf die Vorteile einer gut ausgebauten Infrastruktur verzichten zu müssen.

Einkaufsmöglichkeiten, Spielplätze, eine Grundschule, sowie Haus- und Zahnärzte sind ebenso schnell erreichbar wie öffentliche Verkehrsmittel – sämtliche Bedürfnisse des täglichen Lebens lassen sich bequem abdecken.
Ausstattung
- Photovoltaikanlage
- überdachte Terrasse
- Balkon
- Garagenstellplatz am Haus
- Einbauküche samt Elektrogeräten
Weitere Informationen
Es liegt ein Energieverbrauchsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 1.4.2035.
Endenergieverbrauch beträgt 202.90 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1984.
Die Energieeffizienzklasse ist G.

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

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