86154 Augsburg

Tiefgaragenstellplatz in zentraler Lage

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Kaufpreis 15.000 EUR
Objektnummer 24122006_1
Kaufpreis 15.000 EUR
Parken Tiefgaragenstellplatz
Provision Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Baujahr 1990
Baujahr laut Energieausweis 1900
Objektbeschreibung
Dieser großzügige Tiefgaragenstellplatz liegt in einem Gebiet mit wenigen Parkplätzen.

Der Stellplatz ist aktuell vermietet kann aber kurzfristig gekündigt werden.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, so freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme über das Kontaktformular. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass ausschließlich Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse) bearbeitet werden können.
Standorte
Dieser Tiefgaragenstellplatz befindet sich in Augsburg-Oberhausen.
Das Einkaufsangebot und sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Nähe.

Schulen und Kindergärten sind fußläufig in nur wenigen Minuten zu erreichen.

Sowohl die nah gelegene Straßenbahn- und Bushaltestelle als auch die B17 oder Autobahn A 8 (ca. 1 km) bieten Ihnen eine hervorragende Verkehrsanbindung zum Hauptbahnhof, nach München, Ulm oder Donauwörth.

In die Augsburger Innenstadt gelangen Sie mit der Straßenbahnlinie 4 in kürzester Zeit.
Ausstattung
- zentrale Lage
- Stellplatznummer 07
- ca. 2,5 m breit, ca. 5 m lang
- Durchfahrt ca. 2,10 m
- optimal für Pendler
- großzügige Einfahrt
- Aktuell vermietet für 60,-- € / mtl.
Weitere Informationen
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

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